47 Winke für deutsche Handelshäuser und Industrielle. 48
Winke für deutsche Handelshäuser und Industrielle,
Das Kaiserliche Generalkonsulat Zahlungsweise: Bei günstiger Auskunft
in Tanger veröffentlichte Ende August 1909 folgende kann Zahlung gegen 3 Monatstratte gewährt werden,
Angaben: sofern sie nicht gegen Kasse mit entsprechendem Skonto
Post: In allen von Europäern bewohnten Plätzen erfolgt. Bei zweifelhafter Auskunft ist es geboten nur
bestehen deutsche Postanstalten. Bei deutschen Firmen gegen Nachnahme zu senden.
genügt in der Briefaufschrift der Bestimmungsort. Im Preise: Es sollte möglichst darauf gesehen
Verkehre zwischen Deutschland und den deutschen Post- werden, dass die Preise „Franko Fracht und Zoll Quai
anstalten in Marokko gilt der deutsche Inlandsbriefporto- Alger“ gestellt werden, da der Algerier und besonders
Tarif. der Eingeborene sich nur ungern den Zollformalitäten
Alle Auskünfte des Generalkonsulats sind un- _unterzieht.
verbindlich, namentlich wird für die Kreditfähigkeit der Vertreter: Das Konsulat ist gern bereit, ge-
genannten Firmen jede Gewährleistung abgelehnt. eignete Vertreter zu benennen, jedoch ohne Übernahme
Rechtliche Verhältnisse: Da m Ma- irgendwelcher Verbindlichkeit. Es dürfte sich empfehlen,
rokko die Ausländer unter der Konsulargerichtsbarkeit Geschäftsverbindungen nur mit Hilfe von platz- und
ihres Heimatstaates stehen, ist es wichtig, die Staatsan- leutekundigen Vertretern anzubahnen. Nach der über
gehörigkeit der Personen festzustellen, mit denen man sie erteilten Auskunft wird es sich zu richten haben, ob
geschäftliche Beziehungen anknüpfen will. Vertreter ihnen auch das Inkasso anzuvertrauen ist.
eb Be irgend möglich, enter den deutschen Reklamationen: Das Konsulat ist im In-
NE deu. a diese DS sich an a Plätzen ‚orasse der Gläubiger bestrebt, Differenzen möglichst
d teen Hese, ebenso wie auch die Schutzgenossen, auf gütlichem Wege beizulegen. Dies ist das Verfahren,
er deutschen Konsulargerichtsbarkeit unterstehen. das bei oeri S Hei Platz jet. Sich
Wechsel: Da das marokkanische Recht den Pre sn men ollein. am Platz jet. Stehen
Wechsel nicht kennt, sind eingeb Wechselschukt solche in Frage, so muss von der Beschreitung des
, Se9orene Wechselschuldner Rechtswegs abgeraten werden, da die ausser erichtlichen
nur auf Grund des Valutageschäfts gerichtlich zu be- On z 7 S
Tangen Kosten, die jede Partei selbst zu tragen hat, ‚so hohe
Zoll: Eingehende Waren zahlen einen Wertzoll Sn das Bel der Tinklagı ng in der Regel nicht viel
° . N x übrig bleibt. Vorschläge auf Abschlagszahlungen, selbst
von 12% %. Ausgenommen sind Getränke, Seidenwaren auf fange Ziele, sind anzumeh Das ı 1 üb,
und Schmucksachen, für die nur 7% % zu entrichten a Ne HTen. Das Konsnlat über-
Sind. = , an Na Abmachungen und hat bisher gute Erfolge
Einfuhrbeschränkungen bestehen nur für Schuss- SE
waffen und ihr Zubehör, sowie für Tabak, Kif (Ha- Konkurse: Anmeldungen zu Konkursfor-
schisch, d. h. canabis indica) und Opium. derungen übernimmt das Konsulat. Es sind zu diesem
Das Kaiserliche Konsulati n Algier Behufe detaillierte _ Aufstellungen der gelieferten Waren
veröffentlichte Ende August 1909 folgende Angaben: und ihrer Preise einzusenden. N . N
Kreditauskünfte sind bei Anbahnung von ; Kata no Eh SE wenn irgend tunlich, in
Geschäftsverbindungen mit Algerien absolut notwendig. ee NE u oder englischer Sprache ab.
Das Kaiserliche Konsulat ist gern bereit, solche Aus-WS“ASst sem.
künfte bei einem hiesigen als zuverlässig bekannten Aus- Zoll: Bei Anfragen über den Einfuhrzoll ist mög-
kunftsbureau zu vermitteln, doch kann eine Gewähr für lichst ein Muster der in Rede stehenden Ware einzu-
die Richtigkeit nicht übernommen werden. Die Gebühr senden. Wo dies nicht angängig, ist eine genaue Be-
für jede Auskunft beträgt 3 Frs., die zweckmässiger- schreibung des Artikels und der dazu verwendeten Roh-
weise zugleich mit dem Antrage einzusenden sind. stoffe einzureichen.