Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 7.7
schaft ihre Ansprüche weiter geltend, mehrfach in gesteigertem
Maß. Wie aber an andern Stellen schlechthin keine Anderung
wahrzunehmen ist, so gibt es auch wiederum Bezirke, die einc
leidliche Besserung in der Lage der Bauern aufweisen.!) Gar
keine Beziehung zum Bauernkrieg hat die im kolonialen Osten
sich allmählich vollziehende stärkere Anspannung der Bauern,
die Entstehung der dortigen „Erbuntertänigkeit“. Auch sie
setzt Tendenzen, die schon in den lettten Zeiten des Mittelalters
hervorgetreten waren, fort, um nun freilich sich schneller zu
entwickeln.2) In Altdeutschland aber bleibt das System, das
sich in der zweiten Hälfte des Mittelalters ausgebildet hat, in
der Hauptsache bestehen, bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.
1) Vgl. z. B. Gothein, Wirtschaftsgesschichte des Schwarzwalds 1,
S. 292 f.; Riezler, Geschichte Baierns 6, S. 216; Th. Ludwig, Der
badische Bauer im 18. Jahrhundert S. 119. Abnahme der Leibeigenschaft
 (durch die Reformation): Th. Knapp, Beiträge S. 368 f.
?) Über die seit dem Ausgang des Mittelalters sich verstärkende
Versschiedenheit in den Verhältnissen des ostdeutschen und des altdeutschen
 Bauernstandes s. meine Abhandlung : „Der Often und der
Westen Deutschlands. Der Ursprung der Gutsherrsschaft“, in m. „Territorium
 und Stadt“ S. 1 ff.; über die Frage, inwiefern die günstigern
Absatzverhältnisse seit dem 16. Jahrhundert die Ausbildung einer
größern Hofländerei im Ossten befördert haben, s. ebenda S. 40 ff.:
L. v. Mises, Die Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses
 in Galizien (1902); G. Aubin, Zur Geschichte des gutsherrlichbäuerlichen
 Verhältnisses in Ostpreußen (1910); Sering, Die Vererbung
 des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preußen II, 2:
Erbrecht und Agrarverfassung in Schleswig-Holstein, S. 154 ff. und
S. 221 ff.; R. Stein, die Umwandlung der Agrarverfassung Ostbre&hent
 durch die Reform des 19. Jahrhunderts. 1. Bd. (1918),
            
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