A III. Die Fürsorge des Staates für die Landsich
gelegentlich im Widerspruch zu ihrer sich wandelnden Umgebung;
der individuelle Faktor der Politik macht Jsich geltend.
Wir fassen das, was wir vorhin über das deutsche Mittelalter
bemerkt haben, in folgenden Säten zusammen. Der Staat
interessiert sich für die agrarischen Dinge gar nicht; soweit er
sich für. wirtschaftliche Dinge interessiert, nimmt er sich der
städtischen Angelegenheiten an. Das platte Land wird der Stadt
dienstbar gemacht. Die Landleute, speziell die Landwirte, d. h.
die Bauern, erscheinen als das Material, das man zugunsten der
Städte und natürlich auch zugunsten der landesherrlichen Regierung
ausnugten darf.
In Übereinstimmung mit dieser Praxis stehen die allgemeinen
Anschauungen der Zeit. Der Bauer des deutschen Mittelalters
erfreute sich zwar einer keineswegs ungünstigen Lage. Seine
Besitzverhältnisse waren gesichert. Wenn Übergriffe der Grundherren
auf sein Gebiet vorkamen, so fehlt es nicht an Nachrichten,
daß er es gelegentlich ähnlich machte wie sie. Überhaupt wußten
der einzelne und die bäuerliche Gemeinde in der Praxis ihre
Interessen wohl wahrzunehmen. Allein die öffentliche Meinung
war dem Bauernsstand nicht freundlich. Die Literatur des spätern
Mittelalters liefert dafür viel Zeugnisse. Die in erster Linie privilegierten
Klassen sind Geistlichkeit und Rittertum. . Neben
ihnen genießen die Bürger große Privilegien, Die Städte erscheinen
als ein wertvoller Besit, den man hegen muß. Dagegen
der Bauernsstand wird nicht geachtet. Alle Lasten kann man
auf ihn abladen. Der Gedanke, daß der Bauernstand gesschützt
und konserviert werden müsse, fehlt völlig. Man hatte offenbar
die Vorstellung: Bauern gibt es immer noch genug; um sie
braucht man sJich nicht zu sorgen; Landwirtschaft ist etwas, was
sich von selbst versteht, der besonderen Aufmerksamkeit nicht
bedarf.
Eine erste Wendung tritt beim Beginn der Neuzeit, etwa
im 16. Jahrhundert, ein. Es machte sich doch geltend, daß in
Deutschland nicht wie in Ober- und Mittelitalien der Staat
von der Stadt ausging, sondern von dem Territorium, das zwar
Städte mitumfaßte, aber auf breiterer Grundlage ruhte. Die
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