td III. Die Fürsorge des Staates für die Landeingesessene
Bürger steigern ihre Rechte auf Kosten der Land
leutet). England war nicht in dem Maße ein Land der Stadtwirtschaft
und Stadtherrschaft wie Deutschland oder gar Italien.
Indessen auch hier gilt der Satz, daß Getreide und sonstige
Lebensmittel in Mengen vorhanden und billig sein müsssen?).
Immerhin ergreift man in England früher als auf dem Kontinent
zugunsten des Getreide produzierenden Landmannes
Maßregeln, die freilich gelegentlich auch wieder einer rein mittelalterlichen
Politik weichen.
Allbekannt ist uns jene städtische Nahrungspolitik aus den
Staaten des klassischen Altertums?). In Athen sorgte der Staat
für billige Getreidepreise. In Rom nimmt dieselbe Sache unter
dem Einfluß der politischen Verhältnisse eine etwas andere Form
an: die Stadtherrschaft wurde bei der Begründung des römischen
Weltreichs in der Form festgehalten, daß die Provinzen der
Stadt Rom Brot liefern müssen, schließlich auf Kosten des Getreide
produzierenden italienischen Bauern. Die Städte des
Altertums haben diesen Zustand, dessen verheerende Wirkungen
so oft beklagt worden sind, im Gegensat zum deutschen und englischen
Staat auch nicht mehr selbst zu überwinden gewußt.
1) Vgl. K. L. Fr. Noack, Jahrbuch für Gesetzgebung, 1912, S. 456.
R. Leonhard, Die landwirtschaftlichen Zustände in Italien (1915),
S. 10. Über die Getreidehandelspolitik der italienischen Städte |.
Ad. Schaube, Handelsgeschichte der romanischen Völker des Miitelmeergebiets,
S. 166 f.,
2) W. Cunningham, Entwicklung der Industrie und des Handels
Englands, deutsch von G. Wilmanns (1912), S. 522. G. Brodnit,
in den „Jahrbüchern f. Nationalökonomie“ Bd. 102, I]II. F. 47. Bd.,
S. 36 (den Gegensatz zu Deutschland etwas zu scharf betonend). R.
Faber, Die Entstehung des Agrarschutes,in England (1887). Es kommt
hier übrigens wieder einmal auf die richtige Interpretation der einzelnen
Maßnahmen an. So weisst K. Kunze, Hanseakten aus England
(1891), Einl. S. XLIV mit Recht darauf hin, daß der Export
von Getreide noch nicht Ausfuhr von der Jnsel schlechthin bedeutet
zu haben braucht, sondern auch bloß dazu gedient haben kann, auf
der Jnsel die notwendige Verteilung der Brotfrucht zu regeln, welche
bei den mangelhaften Verbindungen zu Lande nicht wohl zu erreichen
war. Vgl. auch Kunze S. IV.
3) Val. z. B. Ed. Meyer, Kleine Schriften, S. 132 u. 204.
) 2,