wirtschaft eine Errungenschaft der Neuzeit.
dehnte seinen Landwirtschaftsbetrieb mehr aus, während in
West- und Süddeutschland der ritterliche Grundherr im wesentlichen
noch Grundherr, Rentenbezieher blieb. Damit stimmt es
überein, daß die Ritterschaft, vor allem in den östlichen Territorien,
freilich nicht bloß hier?), die freie Getreideausfuhr forderte?).
Mehr als die ungehinderte Getreideausfuhr verlangten
die Landwirte aber im 16. Jahrhundert noch nicht.
Die Städte waren keineswegs gesonnen, den Forderungen
der Landwirte nachzugeben; sie wünschten die Beherrschung des
platten Landes zu behaupten. Zwischen beiden Interessenten
griff nun die Landesregierung vermittelnd ein. .Sie enlschied
jedoch überwiegend zugunsten der Städte?); sie gewährte den
Landleuten nur einige Erleichterungen. Der Grund, weshalb
die Regierung meistens zugunsten der Städte entschied, war
wesentlich ein finanzieller: das territoriale Steuersystem ruhte
zu einem sehr beträchtlichen Teil auf der städtischen Akzise und
den Zöllen?); deren Ertragsähigkeit war aber davon abhängig,
1) Siehe z. B. meine Landtagsakten von Jülich und Berg II,
S. 996 s. (unter dem Wort Ausfuhr). Es ist aber bemerkenswert,
daß die Jülicher Ritterschaft einmal darüber klagt, daß das landesherrliche
Getreide zum Schaden der Untertanen ausgeführt werde.
Siehe ebenda S. 90 g 8.
2) Eine energische Beschwerde über die weitgehende Beherrschung
des Landes durch die Stadt siehe in den Ernestinischen Landtagsakten
I, S. 133 g 10. In Brandenburg verlangt der Adel, daß den
Bauern, die bisher an die zunächst gelegene Stadt gebunden waren,
die Wahl der Stadt, auf deren Markt sie verkaufen wollten, freistehe.
Die Städte klagen über den Getreideexport der Junker und Bauern.
Poi a. a. 'S. 137. F. Böhmer, Geschichte der Stadt Rügenwalde,
Z. un '
3) Über eine besonders schroffe Form der Beherrschung des platten
Landes in dieser Zeit vgl. Schüt, Die altwürttembergische Gewerbeverfassung,
Zeitschr. f. d. ges. Staatsw. Bd. 6, S. 273 u. 276. Charakteristisch
ist auch die dabei gegebene Beweisführung. Wie in Brandenburg
der Landesherr den Ausfuhrzoll troß des Widerspruchs des Adels
durchsetzt, sich auf die Seite der Städte stellt, darüber s. Haß a. a. O.
S. 141 und S. 163. Dies zugleich gegen die tendenziöse Darstellung
von H. Preuß (s. darüber H. Z., Bd. 102, S. 536 f.). ~ Ein lehrreiches
Kapite aus jenen Streitigkeiten behandelt J. Fischer, Zwei Stritte um
v. Be lo w, Wirtschaftsgeschichte. 2. Aufl.
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