III. Die Fürsorge des Staates für die Landregte
ihn nicht. Durch Ausnutzung der Rechtsformen, unter
denen die Bauern ihr Land besaßen, vergrößerten die Gutsherren
ihr Areal und schufen sich einen Arbeiterstand. Zum
Teil konnte ihr Verfahren, Bauernhöfe in Vorwerksland zu
verwandeln, im Hinblick auf die durch den Krieg herbeigeführte
Verwüstung zahlreicher Bauerngehöfte in gewissen Grenzen
damals allenfalls gerechtfertigt erscheinen!). Allein der Staat
sah auch sorglos zu, als weiterhin in der Zeit des Friedens durch
freihändigen Kauf Bauerngüter der Gutsländerei einverleibt
wurden, und es sind in der Tat auf diese Art unter der Herrschaft
des Manchestertums viele Bauernhöfe verschwunden?).
Das Ideal des Staates war die bloße Negation der alten Schranken;
mit der Herstellung der Freiheit als solcher begnügte man
sich. Eben diese Beobachtung machen wir noch bei der Frage
der Gemeinheitsteilungen. Die Romantiker hatten noch vor
der Aufteilung der Allmenden gewarnt?), wie sie überhaupt
die konsequente Durchführung des Individualismus in der Landwirtschaft
mit Argwohn betrachteten. Indessen „man teilte den
Gemeinbesitz rücksichtslos auf und vernichtete das Erbe der Väter,
das gar nicht den einzelnen, sondern der Gemeinde zukam, die
es dann später schwer vermißte, als ihre Aufgaben stiegen''*).
Die liberalen Forderungen der Zeit gingen ferner auf Veräußerung
der Domänen von der Auffassung aus, daß der Staat
jede eigene wirtschaftliche Tätigkeit unterlassen solle, hinter
welchem Programm sich noch spezielle Wünsche verbargen.
Hier haben die Regierungen mehr Selbständigkeit bekundet, indem
sie den größern Teil der Domänen zu behaupten wußten.
1) Vgl. Lehmann, Bd. 2, S. 281.
2) Vgl. z. B. H. Goldschmidt, Die Grundbesitzverteilung in der
Mark Brandenburg und in Hinterpommern vom Beginn des dreißigjährigen
Krieges bis zur Gegenwart S. 137 ff.; C. Brin.mann,
Wustrau, Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte eines brandenburgischen
Rittergutes (1911).
3) F. Lenz S. 149.
+24) W. Wygodzinski, Wandlungen der deutschen Volkswirtschaft,
6-10. Tausend, S. 155.
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