wirtschaft eine Errungenschaft der Neuzeit.
Zwei Ursachen waren es, die diese Haltung des Staates bestimmten.
Einmal befand sich die Landwirtschaft, wie bemerkt, in aufsteigender
Linie; ihre Ertragsfähigkeit steigerte sich, und ihre
Produkte fanden den günstigsten Absatz. Eine Konkurrenz stellte
sich nicht ein. Die Landwirte verlangten gar nicht nach einer
staatlichen Preisregulierung. Sie waren vollkommen zufrieden,
wenn nur nicht Getreide- oder Viehausfuhrverbote erlassen
wurden!). Der Landwirt jener Zeit ist in der Regel Freihändler.
Er verlangt freie Getreideausfuhr und fordert nicht einen Schutzzoll;
er verlangt ferner die Beseitigung der städtischen Zwangsund
Bannrechte, die ihn z. B. hindern, von der Brauerei und
Brennerei Nutzen zu ziehen. Diesen Wünschen kommt der Staat
nach; die Aufhebung der Zwangs- und Bannrechte erfolgt ungefähr
gleichzeitig mit der Regulierung der gutsherrlich bäuerlichen
Verhältnisse?). Der Staat konnte auch auf die Ausfuhrverbote
landwirtschaftlicher Produkte verzichten, weil die Landwirtschaft
ertragreicher wurde und die Herstellung größerer
staatlicher Gebiete und die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
die lokalen Schwierigkeiten der Lebensmittelversorgung
einschränkten.
Der damalige Staat engte seine Tätigkeit zweitens deshalb
ein, weil er unter dem Bann der Theorien des wirtschaftlichen
Liberalismus stand. Wir haben in dieser Beziehung schon seiner
Stellung zur Befreiung der Bauern gedacht. Das große Verdienst
der Bauernbefreiung oder wenigstens ihrer Vollendung
bleibt dem Staat jener Tage. Aber er ließ es geschehen, daß
bei der Regulierung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses
ein Teil des Bauernstandes verschwand. Dessen Schicksal er-1)
Über den Kampf der Landwirte für freie Ausfuhr um die Wende
des 18. und 19. Jahrhunderts vgl. z. B. M. Lehmann, Freiherr vom
Stein, Bd. II, S. 38 und 268; Ad. Lichtner, Landesherr und Stände
[! §esier-Lehel. S. 64 ff. und 141: H. Ecke, Der ostvreußische Landî.)
Vgl. Lehmann a. a. O. Bd. 1, S. 223, Bd. 2, S. 38 ff. und 268
O. Hintze, Histor. und polit. Aufsätze, Bd. 3, S. 47.
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