166 W.. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Villker,
den. Sie steht nicht im Gegensaß zur Geldwirtschaft, sondern
ist wesentlich nur als eine höhere technische Ausbildung derselben
zu betrachten.1) In Bezug auf das Verhältnis von Naturalund
Geldwirtschaft wäre zunächst zu sagen, daß nicht alle Völker
von der einen zur andern übergegangen sind und daß die Entwicklung
zu der zweiten Stufe bei den verschiedenen Völkern,
bei denen Jie nachweislich stattgefunden hat, sich in sehr verschiedenem,
offenbar durch eine große Zahl mannigfacher Ursachen
bedingtem Tempo vollzieht. Sodann wird die Naturalwirtschaft
kaum je bei einem Volke vollständig von der Geldwirtschaft
verdrängt: beide Formen bestehen in der Regel nebeneinander
fort, nur daß die ältere Form meistens immer mehr zurücktritt.
Endlich gibt das Verhältnis von Natural- und Geldwirtschaft
sehr allgemeine Kategorien an die Hand; betreffen sie grundlegende
Verhältnisse, so bleibt innerhalb der einen wie der andern
noch für große Mannigfaltigkeiten Raum.?) Wie wir schon an-1)
Bei Hildebrand stand hinter der Aufstellung der Stufe der
Kreditwirtschaft ein bestimmter sozialpolitischer Zweck. Vgl. Lexis,
Art. Kreditwirtschafst, Wörterbuch der Volkswirtschaft, 3. Aufl.
2) Die bequemen Kategorien Natural- und Geldwirtschaft sind oft
mit unglaublicher Trivialität mißbraucht worden. Vgl. H. Z. T1,
393 ff.; 81, 271 Anm. 1; oben S. 160 Anm. 1. Besonders verhängnisvoll
ist die krankhafte Neigung, aus der Natural- bzw. der Geldwirtschaft
alle möglichen und unmöglichen. Wirkungen henrzuleiten,
auf sie so ziemlich alle historischen Erscheinungen zurückzuführen. Dem
gegenüber mag darauf hingewiesen- werden, daß den politischen Faktoren
eine große Bedeutung für die Weiterbildung der wirtschaftlichen
Verhältnisse zukommt und daß das Aufkommen der Geldwirtschaft
oft zu einem großen Teile in Holitischen Vorgängen seinen Grund hat.
Wilcken, Ostraka 1, 674, sagt: „Man brauchte auch Geld, um die zahlreichen
Geldstenern zahlen zu können, und darum ist denn auch die
Wirtschaft der Privaten, wie die des Königs und der Priester, voriviegend
auf Kapitalgewinnung gerichtet." Ganz ähnlich erzählt
Cäsarius von Erzbischof Engelbert von Köln (1216925), er habe, als
man ihm die exactiones in populum sibi subiectum vorwarf, geantwortet,
sine pecuniis pacem se non posse facere in terris. Meine landständ.
Verf. in Jülich und Berg Il, 1, 5. Als zum ersten Mal in
Deutschland eine Steuer eingeführt wurde ~ es ist die landesherrliche