196 IV. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker,
daß sie einen Jdealtypus darstellt und daß wir es mit Dingen
zu tun haben, die ihn lediglich annähernd, verhältnismäßig verwirklichen.
Jn dieser Begrenzung kann uns der Ausdruck wertvolle
Dienste zur Messung der geschichtlichen Verhältnigse leisten.
Als Schilderung des JIdealtypus eines eng begrenzten Wirtschaftsgebiets
lassen wir eine vorsichtige Zeichnung der Hauswirtschaft
ebenso gelten wie eine solche der Stadtwirtschast, der
wir uns jetzt mit einer eingehenden Betrachtung zuwenden.
Diese wird es uns ermöglichen, über die Brauchbarkeit der
Stufenbegriffe noch Zuverlässigeres auszusagen.
§ 2. Die Stadtwirtschaft des dentschen Mittelalters.
A. Der angebliche Zusammenhang zwischen Stadtund
Hauswirtschaft.
Nach Bücher wächst aus der Hauswirtschaft die Stadtwirt
schaft heraus. „So viel man auch gegen die Herleitung der
Stadtverfassung aus der Hofverfassung einwenden kann'),
die Wirtschastsordnung der Stadt ist nur als Fortbildung der
Fronhofsordnung recht zu verstehen und zu erklären“ (S. 100).
Bei der Schilderung der Hauswirtschaft, die Bücher entwirft,
sollte man es eigentlich nicht für möglich halten, daß überhaupt
Städte, d. h. Mittelpunkte eines erheblichen Austausches gewerblicher
Produkte, aufkommen ; denn die Hauswirtschaften
stehen ja isoliert einander gegenüber und befriedigen einzeln
für sich ausreichend ihre Bedürfnisse; es würde also der Anknüpfungspunkt
für etwas Neues fehlen. Bücher weiß sich hier
aber zu helfen. Er läßt die Städte aus Burgen hervorgehen
und von Haus aus sich nicht von großen Hauswirtschaften unterscheiden
(S. 88 f.). Jedoch „der Wachdienst und die durch das
Burgrecht gebotene Weitläufigkeit der Stadtanlagen erforderten
eine größere Menschenzahl, und bald reichte die Stadtmarkung
nicht mehr aus, sie zu ernähren.“ So „wurde die Stadt der
Sitz der Gewerbe und zugleich der Märkte." Es ist nicht not-1)
S. darüber weiter unten und H. Z. 86, S. 34 Anm. 1.