mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 21 7
während von anderer Seite (Dietrich Schäfer!) behauptet wird,
daß selbst aus dem östlichen Deutschland kein ganz unbedeutender
Export von Jndustrieartikeln stattgefunden hat. Der Streit
dürfte übrigens überwiegend in letterem Sinne zu entscheiden
sein?), wodurch wir dann ein weiteres Argument gegen Bücher
erhielten. Teilweise handelt es sich bei diesen Dingen um Er-
scheinungen, die zu einer neuen Zeit hinüberführen; aber vieles
reicht doch in das echte Mittelalter hinein.
Die vorstehenden Notizen?) zeigen, daß das von Bücher
1) Jahrbücher f. Nationalökonomie 41, 95 f.
2) Stieda, Literatur, heutige Zustände und Entstehung der deut-
schen Hausindustrie, Schriften des Vereins für Sozialpolitik 39,
115 f. Über den juristischen Charakter des von ihm erwähnten Kon-
trakts, den im Jahre 1424 vier Kaufleute in Lübeck mit der Zunft
der Bernsteindreher schließen, s. Max Weber, Zeitschr. f. d. gesamte
Handelsrecht 37, 270.
3) Einige Nachrichten mögen hier noch, um das Verhältnis an-
schaulicher zu machen, zusammengestellt werden. Nach der Urkunde
von 1192 über die Rechte der Regensburger in Österreich (Keutgen
S. 52 ff.) wurden eingeführt: Tücher, Häute, Wachs, Kupfer, Zinn,
Glockenspeise, Kramgewand und gesalzene Fische (allecia). Vgl.
Schuster bei Zimmermann, Geschichte der Stadt Wien 1, 346. Uhlirz
a. a. O. 16, 17 Nr. 12 724 (vom Jahre 1360): „Der Stadtrat von Wien
bestimmt einen Marktplatz für den Verkauf von Glas, das von Venedig
tommt, ,oder von wan man es herpringet‘. Zugleich wird für den
Wachsverkauf ein Marktplat bestimmt.“ 1428 werden einigen Nürn-
berger Kaufleuten, als sie mit ihren Gütern, die sie zu Dordrecht in
Schiffe geladen hatten, nach Pergen (Bergen) fahren wollten, Waren
(Kupferdraht, Messing usw.) von den Helfern der Stadt Utrecht ab-
genommen. 38. Jahresbericht des Historischen Vereins von Mittel-
franken (1871~72) S. 110. Von Interesse ist es, in diesem Zusammen-
hange auch die weiten Handelsfahrten der deutschen Kaufleute des
Mittelalters sich zu vergegenwärtigen. Zwar liefert ja die Tatsache
weiter Handelsfahrten an sich noch nicht unbedingt den Beweis, daß
der interlokale Austausch bedeutend ist; die große Verbreitung des
Proprehandels im Mittelalter hatte bekanntlich besondere Ursachen.
Allein, mit Vorsicht benutzt, sind doch auch die Nachrichten über weite
Handelsreisen und noch mehr die über andersartige weite Handels-
beziehungen für unsern Zweck lehrreich. Über den Sinn des Wortes
Rucia im Medebach.r Privileg von 1165 (Keutgen S. 146) s. Höhlbaum,
Hansisches Urkundenbuch 1, 10 Nr. 17. Bächtold S. 280. Über den