304 VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalter.
Gilde“ in Höxter als Großhändler an. In seiner Abhandlung
über „das Wiener Zunftwesen“ in der Zeitschrift für Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte, Bd. 1 (1893), S. 278 bemerkt F. Eulen-
burg: „Wir finden allerorten in der älteren Zeit den Gewand-
schnitt als das ausschließliche Recht einer gewissen Klasse von
Leuten, aus denen Jsich die Großkaufmannschaft zusammen-
sezte. Er bildete recht eigentlich den Ausgangspunkt für den
Großhandel und für die Unternehmer im höheren Sinne!).“
1) Eulenburg bringt weiter die Gewandschneider mit der tapi-
talistischen Tuchfabrikation in Zusammenhang. Inwiefern das richtig
ist, braucht hier nicht erörtert zu werden. ~ Von anderen Äußerungen
über die Verbreitung der Großhändler im Mittelalter erwähne ich
noch folgende. Mone, Ztschr. f. d. Gesch. des Oberrheins, Bd. 4,
S. 23 f. erklärt die in einer Konstanzer Urkunde von 1579 genannten
„kaufherren, gewerbs- und handelsleute“ ohne weiteres als „Groß-
händler, Handwerker und Ktleinhändler“. Höniger, Westdeutsche
Ztschr. Bd. 2, S. 238 (vgl. S. 241) schreibt dem 1I. Jahrh. „Kauf-
herren“ „in großer Zahl“ zu (vgl. H. Z. 91, S. 485 Anm. 1). V.j.schr.
f. Soz.- u. W.G. 1909, S. 184. Heyd, Geschichte des Levantehandels,
Bd. 1, S. 90 äußert sich (im Anschluß an Gfrörer) dahin, daß „Mainzer
Großhändler im Zeitalter der Ottonen bis nach Konstantinopel Ge-
schäfte machten“; französ. Ausgabe S. 80 (vgl. dazu K. Th. v. Jnama-
Sternegg, Wirtschaftsgeschichte, Bd. 2, S. 375, Anm. 1). Höhlbaum,
Mitteilungen aus dem Stadtarchiv v. Köln, Heft 10 (1886), S. 93:
für das Jahr 1285 „wird die Handelsniederlassung einer kölnischen
Großkaufmannsfamilie in Brünn ausdrücklich bezeugt.“ Dersßelbe,
Gött. gel. Anz., 1899, S. 778: „Nicht aus den Kreisen der bischöflichen
Ministerialen sind die. Patrizier hervorgegangen (H. lehnt hierdurch
die oben erwähnte Theorie von Nitsch mit Recht ab), nicht aus
denen. des größeren Grundbesites als solchen, sondern aus den groß-
kaufmännischen." Seeliger, Ständische Bildungen im deutschen
Volk, Leipz. Rektoratsrede v. 1905, S. 15: „Die Großkaufleute und
Inhaber von Großbetrieben“ von „wirtschaftlicher und politischer Über-
legenheit schon im Mittelalter". Gengler, Beiträge zur bayerischen
Rechtsgeschichte, Bd. 1 (1889), S. 219 will in Regensburg schon zur Zeit
der traditiones von St. Emmeram eine Gegenübersstellung von „zwei
wesentlich verschiedenen Klassen der Kaufleute“ erkennen: „Groß-
händler“ und institores. Al. Schulte, Beilage zur Allgemeinen Zeitung
vom 29. Januar 1900 (No. 23) nennt Köln im Mittelalter „die erste
deutsche Großhandelsftadt." „Großhandelsstadt“ ist noch nicht das-
selbe wie Großkaufmannsstadt. Allein man wird doch darüber streiten,