Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

304 VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalter. 
Gilde“ in Höxter als Großhändler an. In seiner Abhandlung 
über „das Wiener Zunftwesen“ in der Zeitschrift für Sozial- und 
Wirtschaftsgeschichte, Bd. 1 (1893), S. 278 bemerkt F. Eulen- 
burg: „Wir finden allerorten in der älteren Zeit den Gewand- 
schnitt als das ausschließliche Recht einer gewissen Klasse von 
Leuten, aus denen Jsich die Großkaufmannschaft zusammen- 
sezte. Er bildete recht eigentlich den Ausgangspunkt für den 
Großhandel und für die Unternehmer im höheren Sinne!).“ 
1) Eulenburg bringt weiter die Gewandschneider mit der tapi- 
talistischen Tuchfabrikation in Zusammenhang. Inwiefern das richtig 
ist, braucht hier nicht erörtert zu werden. ~ Von anderen Äußerungen 
über die Verbreitung der Großhändler im Mittelalter erwähne ich 
noch folgende. Mone, Ztschr. f. d. Gesch. des Oberrheins, Bd. 4, 
S. 23 f. erklärt die in einer Konstanzer Urkunde von 1579 genannten 
„kaufherren, gewerbs- und handelsleute“ ohne weiteres als „Groß- 
händler, Handwerker und Ktleinhändler“. Höniger, Westdeutsche 
Ztschr. Bd. 2, S. 238 (vgl. S. 241) schreibt dem 1I. Jahrh. „Kauf- 
herren“ „in großer Zahl“ zu (vgl. H. Z. 91, S. 485 Anm. 1). V.j.schr. 
f. Soz.- u. W.G. 1909, S. 184. Heyd, Geschichte des Levantehandels, 
Bd. 1, S. 90 äußert sich (im Anschluß an Gfrörer) dahin, daß „Mainzer 
Großhändler im Zeitalter der Ottonen bis nach Konstantinopel Ge- 
schäfte machten“; französ. Ausgabe S. 80 (vgl. dazu K. Th. v. Jnama- 
Sternegg, Wirtschaftsgeschichte, Bd. 2, S. 375, Anm. 1). Höhlbaum, 
Mitteilungen aus dem Stadtarchiv v. Köln, Heft 10 (1886), S. 93: 
für das Jahr 1285 „wird die Handelsniederlassung einer kölnischen 
Großkaufmannsfamilie in Brünn ausdrücklich bezeugt.“ Dersßelbe, 
Gött. gel. Anz., 1899, S. 778: „Nicht aus den Kreisen der bischöflichen 
Ministerialen sind die. Patrizier hervorgegangen (H. lehnt hierdurch 
die oben erwähnte Theorie von Nitsch mit Recht ab), nicht aus 
denen. des größeren Grundbesites als solchen, sondern aus den groß- 
kaufmännischen." Seeliger, Ständische Bildungen im deutschen 
Volk, Leipz. Rektoratsrede v. 1905, S. 15: „Die Großkaufleute und 
Inhaber von Großbetrieben“ von „wirtschaftlicher und politischer Über- 
legenheit schon im Mittelalter". Gengler, Beiträge zur bayerischen 
Rechtsgeschichte, Bd. 1 (1889), S. 219 will in Regensburg schon zur Zeit 
der traditiones von St. Emmeram eine Gegenübersstellung von „zwei 
wesentlich verschiedenen Klassen der Kaufleute“ erkennen: „Groß- 
händler“ und institores. Al. Schulte, Beilage zur Allgemeinen Zeitung 
vom 29. Januar 1900 (No. 23) nennt Köln im Mittelalter „die erste 
deutsche Großhandelsftadt." „Großhandelsstadt“ ist noch nicht das- 
selbe wie Großkaufmannsstadt. Allein man wird doch darüber streiten,
	        
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