Z14 VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalter.
absaß als etwas Unerhebliches erscheinen mußte. Es wird für
uns zunächst darauf ankommen festzustellen, inwieweit sich der-
artige Erscheinungen bis ins Mittelalter verfolgen lassen.
Handelsgesellschaften sind an sich dem Mittelalter durchaus
nicht fremd, vielmehr etwas außerordentlich verbreitetes. Die
Frage würde sein, ob schon vor dem 16. Jahrhundert die Unter-
nehmungen von Handelsgesellschaften einen nach der Meinung
des Publikums bedrohlichen Umfang angenommen haben.
Die Erörterung dieses Punktes wird zugleich zur Klärung einer
anderen Streitfrage beitragen. In der wahrscheinlich von einem
Augsburger Pfarrgeistlichen verfaßten pseudonymen Schrift
„Reformation Kaiser Sigmunds“ wird bereits über Preis-
steigerungen durch Handelsgesellschaften geklagt. Man hat die
Entstehung des Buches in das Jahr 1438 geseßt. Gegen diese
Datierung wendet sich Frensdorff!) mit der Bemerkung, die
Klagen über die großen Gefellschaften, die jene Schrift erhebt,
würden doch erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts laut. Er
hat insofern recht, als die Kommentatoren der „Reformation
Kaiser Sigmunds" Beispiele solcher Beschwerden aus älterer
Zeit früher nicht angeführt hatten. Tatsächlich aber lassen sie
sich doch recht weit zurück verfolgen.
Die sog. Reformation Kaiser Sigmund's sagt (Ausg. v. Böhm,
S. 220): „Item es sind grosse geselschaften aufgestanden. die
zusamen spanent und treibent groß kaufmanschatz; es ge
in wol oder übel, sy schybent es ye darnach, das sy nit ver-
liern.“ Der Gegenstand des Handels dieser Gesellschaften
wird hier nicht genannt. Aber vorher (S. 219) ist bemerkt,
daß die „kaufherren“ für die aus „Venedig oder anders woher"
kommenden Waren, namentlich Sammet, Seide, Gewürz, zu
hohe Preise nehmen.
Daß solche Klagen am Ende des 15. Jahrhunderts schon
in lebhafter Weise erhoben werden, ist versschiedentlich festgestellt
!) Ztschr. der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, German.
Abteilung, Bd. 20, S. 134 Anm. 2; dazu Köhne, Neues Archiv f.
ältere deutsche Geschichtskunde 27, S. 257 ff.