Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

326 VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalter.
dicuntur. mcidere venales in halla de Middelburg, nisi ibiden
confraternitatem mercatorum habuerit!). In Münster gibt
es von Kaufmannsgilden nur die der Gewandschneider und der
Krämer?). Die Patrizier der Stadt Mainz besitßen folgende
Vorrechte: 1. das Gadenrecht, d. h. das Recht des Gewand
schnitts in den Tuchhallen,. „Kammern oder Gadden“, 2. das
Hausgenossenrecht, d. h. das Recht der Münzer?). Als Kauf
leute, mercatores im technischen Sinne, werden hier nur noch
die Krämer bezeichnet’). In Tangermünde ist die Gewandschneidergilde
 die einflußreichste Zunft, eine patrizische Ver
einigung’).
In Süddeutschland kommt der Ausdruck „Gewandschneider“
seltener vor). Dies ist wohl der Grund, weshalb Schmoller
1879 in seiner Geschichte der Straßburger Tucher- und Weberzunft
 S. 390 behauptet hat: „Für den ganzen Südwesten
f 1) Hansisches Urkundenbuch, Bd. 1, Nr. 694. Außerdem besaß
diese Gilde das Recht des Weinverkaufs. Die Bestimmung der Urkunde
 über das hansare ist für die Verfassung der Gilde nur nebensächlich.
 Vergl. dazu Höhlbaum, Hanjische Geschichtsblätter, 1898,
S. 149 Anm. 1. ~+ Hegel hötte wohl den Charakter dieser Gilde richtig
 erkannt, wenn er den korrekten Druck des hansischen Urkundenbuchs
 benutzt hätte. Seine Vorlage liest indieare (statt incidere).
2) Gottfried Schulte, Die Verfassungsgeschichte Münsters im
Mittelalter, Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster
 in Westf., Bd. 1, S. 119. Krumbholt, Die Gewerbe der Stadt
Münster bis zum Jahre 1661, Publikationen aus den K. Preuß.
Staatsarchiven, Bd. 70.
3) Hegel, Chroniken der deutschen Städte, Bd. 18, 2, S. 65 f.
4) Ebenda S. 195.
s) Rosendorf, Tangermündes Verfassungs- und Verwaltungs-Gesch.
 (1914), S. 179. Overmann, Lippstadt, Einl. S. 59 f. (Zunft
der koplude van der scheren). Wichtiges bei Keutgen, Hansische
GblI. 1901, S. 74 f.
s) Er fehlt aber nicht. Vergl. z. B. Chroniken der deutschen Städte
Bd. 23, S. 458: 1508 in der Stadt Stuttgart große Überschwemmung :
geschah den kramer, auch gwandschneider großer schad. Roth, Gesch.
des Nürnbergischen Handels, Bd. 3, S. 227 (1391). Es ist auch bemerkenswert,
 daß unter den reichen Familien Nürnbergs eine mit
dem Namen ,Gewandschneider"“ vorkommt. Mummenhoff, Alt-Nürnberg,
 S. 47. Oben S. 227 A. 3.
            
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