Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalte. 339
im 16. und 17.Jahrhundert“, und Bruns, „Die Lübecker Bergenfahrer“
 (Hansische Geschichtsquellen, Neue Folge I. u. 2. Bd.),
worin einleitungsweise die Verhältnisse sämtlicher derartiger
„Kompagnien“ Lübecks, auch für die ältere Zeit, dargestellt
sind!).
Im Unterschiede von denjenigen städtischen Gilden, die ihre
Tätigkeit hauptsächlich innerhalb der Stadt entfalten und sich
nach dem Absatz eines bestimmten Produktes oder einer bestimmten
 Gruppe von Produkten sondern, liegt bei den Kauffahrergilden
 der Schwerpunkt in dem Handel mit einem fremden
Lande oder Orte, und ihre Organisation ruht nicht oder wenigstens
 nicht grundsätzlich auf der Gemeinsamkeit des Einkaufs
oder Absatzes eines bestimmten Produktes, sondern der Übereinstimmung
 in dem Ziel der Handelsfahrt.
Die reichste Gliederung weist Lübeck auf, mit seinen Kompagnien
 der Schonen-, Nowgorod-, Stockholm-, Jsland-, Alborg-,
 Spanien-, Rigafahrer. Aber eine Mehrzahl solcher Vereinigungen
 kommt auch in anderen Städten vor, z. B. in Hamburg
 und Stettin. Manche Städte haben nur eine Kauffahrergilde.
 Am häufigsten begegnet eine Schonenfahrerkompagnie.
Man hat nun in diesen Kompagnien Großhändlergilden
sehen wollen?). Es ist zweifellos, daß es sich in dem Verkehr
) Vergl. auch Siewert S. 28 über Kauffahrergilden in Hamburg
und Kunze, Hans. Geschichtsblätter 1895, S. 139. S. ferner Wagner,
Seerecht, Bd. 1, S. 36, Anm. 4. Die Ordnung für die Kölner Englandfahrer
 ist nicht v. 1424, sondern v. 1324. Westdeutsche Ztschr.,
Korr. Blatt 21, S. 182 ff. Über die Anfänge der Kauffahrergilden
[. W. Stein, Hans. Gbl. 35, S. 227 f.; 37, S. 571 ff.; H. Z. 106, S. 280ff.
Natürlich ist nicht bei jeder Gessellschaftsreise an eine Gilde zu denken.
Auch in der ältesten Zeit machen die gemeinsame Fahrt ebenso wenig
wie später nur Kaufleute im engern Sinn.
?) Höhlbaum, Hanssische Gesschichtsblätter, 1898, S. 157. Im
wesentlichen kommt darauf auch Hegel, Städte und Gilden, Bd. 2,
S. 456 hinaus. Jnama III, Bd. 1, S. 81, Anm. 2 beruft sich für die
Existenz einer „Großkaufmannschaft in Hamburg, Lübeck und den
meisten Hansestädten“ auf Gierke, Genossenschaftsrecht, Bd. 2, S. 787.
In der Tat spricht dieser (Anm. 26) von „einer herrschenden, nach
Gilden gegliederten Großkaufmannschaft“. Stieda gebraucht in der
a

h
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.