VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalte. 339
im 16. und 17.Jahrhundert“, und Bruns, „Die Lübecker Bergenfahrer“
(Hansische Geschichtsquellen, Neue Folge I. u. 2. Bd.),
worin einleitungsweise die Verhältnisse sämtlicher derartiger
„Kompagnien“ Lübecks, auch für die ältere Zeit, dargestellt
sind!).
Im Unterschiede von denjenigen städtischen Gilden, die ihre
Tätigkeit hauptsächlich innerhalb der Stadt entfalten und sich
nach dem Absatz eines bestimmten Produktes oder einer bestimmten
Gruppe von Produkten sondern, liegt bei den Kauffahrergilden
der Schwerpunkt in dem Handel mit einem fremden
Lande oder Orte, und ihre Organisation ruht nicht oder wenigstens
nicht grundsätzlich auf der Gemeinsamkeit des Einkaufs
oder Absatzes eines bestimmten Produktes, sondern der Übereinstimmung
in dem Ziel der Handelsfahrt.
Die reichste Gliederung weist Lübeck auf, mit seinen Kompagnien
der Schonen-, Nowgorod-, Stockholm-, Jsland-, Alborg-,
Spanien-, Rigafahrer. Aber eine Mehrzahl solcher Vereinigungen
kommt auch in anderen Städten vor, z. B. in Hamburg
und Stettin. Manche Städte haben nur eine Kauffahrergilde.
Am häufigsten begegnet eine Schonenfahrerkompagnie.
Man hat nun in diesen Kompagnien Großhändlergilden
sehen wollen?). Es ist zweifellos, daß es sich in dem Verkehr
) Vergl. auch Siewert S. 28 über Kauffahrergilden in Hamburg
und Kunze, Hans. Geschichtsblätter 1895, S. 139. S. ferner Wagner,
Seerecht, Bd. 1, S. 36, Anm. 4. Die Ordnung für die Kölner Englandfahrer
ist nicht v. 1424, sondern v. 1324. Westdeutsche Ztschr.,
Korr. Blatt 21, S. 182 ff. Über die Anfänge der Kauffahrergilden
[. W. Stein, Hans. Gbl. 35, S. 227 f.; 37, S. 571 ff.; H. Z. 106, S. 280ff.
Natürlich ist nicht bei jeder Gessellschaftsreise an eine Gilde zu denken.
Auch in der ältesten Zeit machen die gemeinsame Fahrt ebenso wenig
wie später nur Kaufleute im engern Sinn.
?) Höhlbaum, Hanssische Gesschichtsblätter, 1898, S. 157. Im
wesentlichen kommt darauf auch Hegel, Städte und Gilden, Bd. 2,
S. 456 hinaus. Jnama III, Bd. 1, S. 81, Anm. 2 beruft sich für die
Existenz einer „Großkaufmannschaft in Hamburg, Lübeck und den
meisten Hansestädten“ auf Gierke, Genossenschaftsrecht, Bd. 2, S. 787.
In der Tat spricht dieser (Anm. 26) von „einer herrschenden, nach
Gilden gegliederten Großkaufmannschaft“. Stieda gebraucht in der
a
h