I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie.
!
Aber zu der Zeit, in der die Anschauung vom Ureigen-
tum die weiteste Verbreitung fand, wurden ihr schon die wichtig-
sten Stützen entzogen. Von verschiedenen Beispielen, die man
für ursprüngliches Gemeineigentum angeführt hatte, wurde
nachgewiesen, daß sie in diesem Sinne nicht gedeutet werden
durften.
Zunächst wurde von dem russischen Mir dargetan, daß er
nichts Ursprüngliches sei. Versschiedene Forscher, Russen
und der Deutsch-Russse Joh. v. Keußler, erklärten den Gemeinde
besitz des russischen Dorfes für eine neuzeitliche Bildung:
der Mir sei unter dem Drucke der Leibeigenschaft und der Kopf-
steuer entsstanden, und zwar erst seit dem 16. Jahrhundert. Das
(Vemeineigentum des Dorfes habe sich hier namentlich aus dem
Gesichtspunkt empfohlen, daß es für den Berechtigten vorteil-
haft ist, wenn die ganze Gemeinde für die zu zahlenden Ab-
gaben haftbar gemacht werden kann. Die Untersuchungen
jener Forscher nehmen ihren Anfang in den sechziger Jahren
des 19. Jahrhunderts. Keußlers Werk, welches die älteren
Arbeiten zusammenfaßt und weiter fortführt, erschien in den
Jahren 187691887.
Es ist interessant, zu beobachten, wie sich diejenigen Au-
toren, die eine sehr große Verbreitung alten Gemeineigentums
behaupteten, zu dem Ergebnis der neuen Forschungen ftellten.
Roscher erwähnt in der neunten Auflage seiner „National-
ökonomie des Ackerbaues“ die neue Deutung des Mir, erklärt
sie jedoch für „sehr zweifelhaft‘. In Laveleye-Büchers Dar-
stellung wird ein kleines Zugeständnis an Keußler gemacht,
in der Hauptsache aber die Theorie vom uralten Gesamteigen
tum der Gemeinde festgehalten.1) Die große Verbreitung
1) Im Jahre 1880 hat Gothein (Jahrbuch für Gesetzgebung
1880, S. 627 ff.) eine interessante Besprechung des Laveleye-Bücher-
schen Werkes veröffentlicht. Betreffs der Stellung zu den neueren
Forschungen über den Ursprung des Mir sagt er: „Es scheint mir,
[!? lei Harthaulen noch zu viel nachgegeben“. Das ist sehr milde aus-
gedrückt!
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T.]