Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 471 
Davon entfällt auf 
Gesamt- 
beitrag 
‚den Ver- | 
sicherten | 
den Arbeitgeber 
4 
Irischer Freistaat Männer 
Frauen 
Nordirland Männer 
Frauen 
8 3 
7 | 2 
| 7 Sa 
6 47. 
5 (®/z3 oder 62,5 vIL} 
‚5 (5/, oder71 v.H., 
4A 17 (?/.4 oder 64 v.H.' 
/o (?/,3 oder 69 v.H. 
VERSICHERTE, DIE NICHT IN BAR ENTLOHNT WERDEN; 
LEHRLINGE 
In einzelnen Gesetzgebungen hat der Arbeitgeber für Arbeiter, 
die keinen Barlohn empfangen, den auf sie entfallenden Gesamt- 
beitrag zu zahlen. Dies ist der Fall in Österreich; Königreich 
der Serben, Kroaten und Slowenen; Tschechoslowakei; Polen; 
Litauen; Norwegen (in letzterem Staate mit Ausnahme der land- 
wirtschaftlichen Tagelöhner). In den anderen Gesetzgebungen 
mit Beitragszahlungen des Versicherten und Arbeitgebers wird 
der Naturallohn nach bestimmten Grundsätzen berechnet, und 
der Versicherte haftet dem Arbeitgeber für die Höhe seines ihm 
gesetzlich auferlegten Beitragsanteils. 
Für die Lehrlinge, die kein Entgelt beziehen, muss der Arbeit- 
geber in der Regel den Beitrag allein bezahlen. Das gleiche gilt, 
selbst wenn eine Entschädigung gezahlt wird (vorausgesetzt, 
dass diese niedriger ist als der Normallohn eines Arbeiters der 
gleichen Kategorie), in der Tschechoslowakei, im Königreich 
der Serben, Kroaten und. Slowenen, in Ungarn, Bulgarien (bis 
zu einem Lohn von täglich 5 Lewas) und Chile. 
FREIWILLIG VERSICHERTE 
Die Regel scheint keine Ausnahme zu dulden: der freiwillig 
Versicherte trägt allein die Teile des Beitrages, die in der Zwangs- 
versicherung der Versicherte und der Arbeitgeber zu zahlen haben. 
Das hindert jedoch nicht, dass der Staat zur Beitragsleistung des 
freiwillig Versicherten einen Zuschuss gibt, wenn er einen solchen 
auch bei den Zwangsversicherten zahlt. Dies ist in Norwegen 
der Fall, wo der bei den Distriktskassen freiwillig Versicherte 
‘0 der Beitragslast trägt, während die restlichen %,g ebenso 
wie für die Zwangsversicherten zwischen Staat und Gemeinde 
geteilt werden. In Chile zahlt der freiwillig Versicherte die Hälfte 
des auf ihn entfallenden Beitrags, die andere der Staat.
	        
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