Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 469 
2, Eigentümer, Beamte (Militär-, Zivil- und Verwaltungsbeamte), 
Kaufleute, Kleinhändler, Rentner, Nutzniesser, die ein 
Einkommen, einerlei welcher Art, über 900 Escudos besitzen 
(ausserordentliche Mitglieder). 
Nur die erstere Gruppe bildet die eigentlichen Versicherten 
and hat Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Die zweite 
Gruppe kommt nur als zahlende Gruppe in Betracht. 
Da die Beiträge dieser verschiedenen Personen für die beiden 
Gruppen getrennt festgesetzt sind und auch innerhalb jeder der 
beiden Gruppen wechseln, so ist es nicht möglich, genau festzu- 
stellen, mit welchem Anteil die ordentlichen und ausserordent- 
lichen Mitglieder an dem theoretisch auf jedes ordentliche Mitglied 
entfallenden Beitragsaufkommen. beteiligt sind. : 
Es kann daher nur der in den beiden Gruppen angewandte 
Tarif wiedergegeben werden. Die Verteilung der Gesamtlasten 
auf die zur Versicherung Beiträge leistenden Personen kann daher 
auch nur auf Grund der Rechnungsabschlüsse in. den verschiedenen 
Rechnungsjahren bestimmt werden. 
Im Prinzip ist der Tarif folgender : 
Für die ordentlichen Mitglieder je nach der Klasse *, der sie 
angehören, ein monatlicher Beitrag von. 0,50, 0,40 oder 0,30 Escudos: 
Für die ausserordentlichen Mitglieder je nach ihrem Einkommen 
ein monatlicher Beitrag von 0,50, 1,00, 2,00 oder 3,00 Escudos. 
Die Gesellschaften auf Gegenseitigkeit können von dem Amt 
für die soziale Zwangsversicherung im Falle von Epidemien eine 
Geldbeihilfe erhalten. 
$ 5. — Aufbringung der Mittel in einzelnen Sonderfällen 
VERSICHERTE MIT NIEDRIGEM LOHN 
Aus dem folgenden Kapitel ergibt sich, dass mit Ausnahme 
der Schweizer Kantone, die eine Pflichtkrankenversicherung 
besitzen, Grossbritanniens, des Irischen Freistaats, Nordirlands, 
Portugals und einzelner besonders geregelter Versicherungssysteme 
die Beiträge der Krankenversicherung entsprechend der Lohnhöhe 
lestgesetzt sind. Man nimmt dabei an — obwohl diese Annahme 
Nicht unbestritten ist —, dass diese proportionale Berechnungsart 
‘Rn einer ausreichenden und gerechten Weise die Beitragsleistung 
der niedrig entlohnten Versicherten erleichtert, und dass man 
auf einen besonderen Verteilungsmodus der einkommenden 
* Siehe Kapitel II. S. 525.
	        
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