421) VII. Die Entstehung des modernen Kapitalismus.
Trotzdem dürfen wir sagen, daß Griechenland im 5. Jahrhundert,
zur Zeit seiner höchsten wirtschaftlichen Blüte, nicht über den
Stand hinausgekommen ist, den die mittelalterliche Stadtwirtschaft
allgemeinwirtschafstlich bedeutet.
Man hat von einem ,„Geisst des Kapitalismus“ gesprochen.
Vir könnten darunter eine Zeitrichtung verstehen, welche der
Verwendung großer Mittel in der wirtschaftlichen Tätigkeit
günstig ist, während die Richtung einer andern Zeit sie zu hindern
sucht. Jm Mittelalter bildet sich die kanonistische Wirtschaftstheorie
aus, welche dem Zwischenhandel abgeneigt ist und Erzeuger
und Verbraucher in unmittelbaren Verkehr miteinander
zu bringen sich bemüht. Sie will nicht das Kapital ausschalten,
aber die Abhängigkeit der Arbeit vom Kapital möglichst hindern.
Sie verlangt sogar das zinslose Darlehen, wenngleich s ie sich genötigt
sieht, Ausnahmen zuzulassen und Umgehungen des Gebots
zu rechtfertigen. Ihr geht die weltliche, insbesondere die
städtische Gesetgebung parallel, schroff freilich nur im allgemeinen
Prinzip, milder in dessen Ausgestaltung im einzelnen. Aus der
Übereinstimmung zwischen der in der Literatur herrschenden
Theorie und der Gesetzgebung könnten wir den Schluß ziehen,
daß die Theorie wirklich die allgemeine Zeitstimmung darstellt,
aus der zwischen jenen beiden bestehenden Differenz aberzugleich,
daß die Theorie die Zeitstimmung doch nicht vollständig ausdrückt!).
Es läßt sich jedoch noch ein weiterer Widerspruch des
praktischen Lebens gegenüber der Theorie feststellen. Vgl. Jacobi
Lainez?) Disput. Tridentinae (1886) II, 229: Mercator, theologum
et jurisperitum paene despiciens, se solum in hae re peritum
asserit, et doctores, ut minus expertos. in negotüs retugit
judicee. II. 315: Experientia testatur, quod mercatores,
1) Über den Unterschied zwischen den abstrakten Theorien mittelalterlicher
Gelehrter und den Anschauungen, wie sie bewußt und unbewußt,
ausgesprochen und unausgesprochen dem breiten Rechtslebst
set vergangenen Zeit zugrunde lagen, s. Kern, H. Z. 120,
?) Es macht hierbei nichts aus, daß Lainez nicht mehr dem Mittelalter
angehört. Vgl. oben S. 408 Anm. 4 und S. 410 Anm. 2.
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