Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

VII. Die Entstehung des modernen Kapitalismus. 471
höhere Beamte erwerben Vermögen durch ihre Gehälter. Wichtiger
 noch ist es, daß die Hoheitsrechte in die Hände der Beamten
bezw. der Großen des Landes übergehen. Von einer gewissen
Zeit an geschieht dies in einer neuen Form: der Staat verpachtet
 oder verpfändet die öffentlichen Gefälle an Waren- und
namentlich Geldhändler. „Damit tritt eine neue Menschenklasse
 an Stelle der alten, feudalen Funktionäre: eine Klasse . . .
von Bourgeois, von Finanzleuten. Diese Verbürgerlichung der
ehemal? feudalen Finanzverwaltung ist eine allen Ländern
während des Mittelalters gemeinsame Erscheinung.“1) Die
gleiche Rolle spricht Sombart den Waren- und Geldhändlern
gegenüber den von ihm sogenannten Grundherren zu. Er sagt:
„Es ist die bedeutfame historische Mission der Geldleihe oder,
geradezu gesprochen, des Wuchers gewesen, das moderne kapitalistische
 Wirtschaftswesen dadurch vorzubereiten, daß durch
seine Vermittlung in großem Umfange feudaler Reichtum in
bürgerlichen transformiert worden ist.“ Und zwar schätzt Sombart
 diese Art der Kapitalakkumulation außerordentlich hoch,
unter den Arten der Besitzübertragung sogar am höchsten.
Allein seine Behauptungen sind auch hier wieder von vornherein
 hinfällig infolge seiner unglücklichen Kategorie „Grundherren“.
 Er setßt auch hier wieder „feudalen Reichtum“ als
identisch mit Reichtum aus Großgrundbesit. Er läßt Kapital
entstehen durch die Auswucherung des Landbesitzes und berücksichtigt
 nicht, daß die reicheren unter den sogenannten Grundherren
 Staatshäupter waren, auch öffentlich-rechtliche Einnahmen
 hatten und darunter jolche aus städtischen Verhältnissen?).
!) Eine Einschränkung ist hier insofern zu machen, als Verpfändungen
 von Hoheitsrechten, insbesondere der Verwaltung der territorialen
 Amtsdistrikte in sehr großer Zahl an Ritterbürtige, also ,„feudale
 Funktionäre“ stattfanden. In Deutschland sind Hoheitsrechte
an Bürger hauptsächlich nur in den Städten verpfändet worden.
Wenn Bürger landesherrliche Münzen pachteten, bezw. erwarben,
so ist zu berücksichtigen, daß die Münze in den Städten besonders nutbar
 wurde. Val. übrigens oben S. 365 und unten Nr. IX.
2) An ssich ist es ja vollkommen richtig, daß im Mittelalter viel
            
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