I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie. ;
Ein Vertreter der klassischen Philologie schrieb mir aus Anlaß der
ersten Veröffentlichung meines obigen Aufsatzes: „Frappant ist die
Analogie der Erfahrungen, die die Historiker und Volkswirtschaftler
mit der „vergleichenden Methode“ machen, mit denen, die uns die
Auswüchse der „vergleichenden“ Mythologie bieten: schließlich kom-
men da auch die vielverachteten simplen Tatsachen gegenüber der
alleinseligmachenden simplen Analogie wieder zu Ehren.“ Siehe
ferner P. Kretschmer, Z. f. vergleichende Sprachforschung 38, S. VII.
Bezeichnend ist es, daß ein Forscher aus dem Gebiet der Rechtsgeschichte,
das durch die Erweiterung des Blicks und die Verniehrung des Quellen-
stoffs außerordentliche Erfolge aufzuweisen hat, sich doch einmal zu
der Forderung veranlaßt sieht: „eindringendes Studium der einzelnen
Rechte und vorläufig gar keine Rechtsvergleichung“ (Rabel, D. L. Z.
1906, Nr. 46, Sp. 2899; s. übrigens ebenda 1905, Nr. 33, Sp. 2047 ff.).
W. Sigwart, Römische Fasten und Annalen bei Diodor (1906), S. 2:
„Die Anwendung der Grundsätze der Rechtsvergleichung auf die
Zwölftafeln muß so lange fruchtlos oder wenigstens ohne Beweis-
kraft bleiben, als nicht der Wert der Tradition darüber richtig erkannt
ist." Max Weber, Archiv f. Sozialwissenschaft Bd. 19, S. 47: „Ein
kosmischer „Urzustand“, der einen nicht oder weniger individuellen
Charakter an sich trüge, als die kosmische Wirklichkeit der Gegenwart
ist, wäre natürlich ein sinnloser Gedanke; aber spukt nicht ein Rest
ähnlicher Vorstellungen auf unserm Gebiet in jenen bald naturrecht-
lich erschlossenen, bald durch Beobachtung an ,Naturvölkern“ verifi-
zierten Annahmen ökonomisch-sozialer „Urzustände“ ohne historische
„Zufälligkeiten“, – so des „primitiven Agrarkommunismus“, der
sexuellen „Promiskuität“ usw., aus denen heraus alsdann durch eine
Art von Sündenfall ins Konkrete die individuelle historische Ent-
wicklung entsteht?“ Vgl. auch M. Weber, Die altgermanische Sozial-
verfassung, Jahrbücher f. Nationalökon., 3. Folge, Bd. 28, S. 444.
Ebenda S. 464 Anm. 1 lehnt Weber es ab, die altgermanischen Ver-
hältnisse durch Beispiele aus den Einrichtungen der Sundainsseln zu
erläutern, weil „die Verwendung von „.Analogien‘ heute in hohem
Maß diskreditiert ist.“ O. Adametk stellt in der D. L. Z. 1913,
Nr. 4, Sp. 233 f. für die vergleichende Methode Stimmen von Befür-
wortern und Warnern zusammen. Über den Gegensatz von Waitz und
H. v. Sybel in der Anwendung der vergleichenden Methode s. Wait,
Verfassungsgesch., Bd. I, 3. Aufl. S. 56, S. 93 Anm. 1; Varrentrapp,
Vorträge und Abhandlungen von H. v. Sybel S. 28 f. Dietrich Schäfer
schrieb mir: „Jch erinnere noch sehr deutlich, wie Waitz im Kolleg
(Sommer-Semester 1871) gegen die Analogien zu Felde zog.“ Val.
ferner H. Z. 105, S. 648 (Spranger); D. L. Z. 1904, Nr. 31, Sp. 1922ff..
Espinas, Vne bibliographie de Il’hist. écon. de la France, S. A. S. 334.
Im entschiedenen Gegensatz in der Schätzung der vergleichenden
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