II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 31
in den sehr namhaften fiskalischen Gütern des römischen Reichs
succedierte, daß an ihn das herrenlose Land und die konfiszierten
Güter fielen. Der Besitz, den so die Herrscherfamilien gewannen,
ging weit über den hinaus, den die adligen Familien der Urzeit
gehabt hatten. Dieser neue Besitzunterschied wirkte da, wo
in derselben Herrscherhand römisches und germanisches Gebiet
vereinigt war, auf dieses zurück, zumal die Herrscher aus ihrem
vermehrten Besitz ihre Getreuen mit Landgütern auszustatten
pflegten. Noch mehr gilt die Tatsache der Einwirkung von dem
neugewonnenen Gebiet aus auf das Mutterland für die Verhältnisse
der Kirche, die auf römischem Gebiet schon Großgrundbesitzerin
war und seit dem 8. Jahrhundert es auch auf deutschem
Boden wurde. Aber unabhängig von diesen von außen her
kommenden Einflüssen löste eine maßgebende innere Entwicklung
die alte Gleichmäßigkeit der Besitzverhältnisse auf: das
Aufhören der periodischen Verteilung des Ackerlands, die Entstehung
des Privateigentums an ihm, die seit der Völkerwanderung
eintritt, schuf dem einzelnen Besitzer die Möglichkeit der
freien Verfügung über sein Land, und indem er nun teilen und
Stücke oder auch das Ganze veräußern konnte, vermochten andere
Einzelne zu ihrem Land mehr hinzuzuerwerben. Diesen bedeutsamen
Vorgang der Entstehung des Privateigentums am
Ackerland haben wir uns zweifellos als rein gewohnheitsrechtlich
vorzustellen: man unterließ nach und nach die periodische
Verteilung.
Man hat auch den Druck der staatlichen Anforderungen und
Lasten in dem wachsenden fränkischen Reich als eine Ursache
der sich einstellenden Ungleichheit des Besißes genannt. Die
Maßnahmen, die die Regierung zur Abhilfe der durch jene herbeigeführten
Übelstände traf, können ebenso als Beweis für
diese Auffassung wie dafür gelten, daß man solchen Wirkungen
doch die Spitze abzubrechen sich bemühte. Aber die Hauptursache
wird doch in den vorhin erwähnten Momenten und darin zu
suchen sein, daß eine Macht, die einmal ein gewisses Übergewicht
erlangt hat, in sich regelmäßig die Neigung trägt, dies zu verstärken.
Der größere Besitz setzte seinen Inhaber auch in den