32 II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte.
Stand, den Konkurrenzkampf erfolgreicher zu führen. Jene
Momente warenüberdies immer weiter wirksam, so die Landausstattung
der Getreuen durch die Herrscher, der Getreuen im weitesten
Sinn: Krieger, Beamte, politisch brauchbare Leute, Klöster
und Stifter empfingen große Zuwendungen vom König. Die
jüngern Begründungen neuer Ansiedlungen schufen ~ eben etwa
auf Waldland der beschenkten großen Besißer – wesentlich abhängigen
Besitz oder Abhängigkeit der Personen. Viele Freie
begaben sich in Abhängigkeit, um dafür wirtschastliche Vorteile
zu erlangen. Am Ende des 8. Jahrhunderts sind die Dinge so
weit gediehen, daß wir ein ganz anderes Bild der Grundbesitverteilung
vor uns haben, als es in der Urzeit bestanden hatte.
Für die mittelalterliche Besitverteilung haben wir es aber
als wesentlich hervorzuheben, daß nicht eine Bessitzart einseitig
herrscht, sondern eine Mannigfaltigkeit der Besitzarten besteht,
daß ferner der abhängige Besit und die abhängigen Personen
noch ein weites Feld selbständiger Betätigung haben.
Zunächst baut sich innerhalb des großen und größern Besitzes
eine reiche Leiter von Abstufungen auf: von dem gewaltigen
königlichen Besiß, dem bald sehr bedeutenden, bald mehr oder
weniger bescheidenen kirchlichen, dem wiederum große Unterschiede
aufweisenden Besitz weltlicher Herren bis zu dem kleinere
Unterschiede zeigenden bäuerlichen Besißz. Es besteht sodann
nicht eine schroffe Scheidung in unabhängigen großen und abhängigen
kleinen Besit, ganz zu schweigen davon, daß etwa die
abhängigen Personen ohne Besitz gewesen wären. Es gibt nicht
nur „Herren und Knechte“. Die früher oft ausgesprochene Behauptung,
daß etwa mit dem Ausgang der Karolinger der freie
bäuerliche Besiter auf deutschem Boden mit Ausnahme von
ein paar kleinen Bezirken ganz verschwunden sei, hat sich als
irrig erwiesen.1) Überall blieben freie Eigentümer erhalten,
1) Ich bin dieser Behauptung in meiner „Entstehung der deutschen
Stadtgemeinde“ (1889) S. 10 ff. entgegengetreten. Vgl. auch
mein „Territorium und Stadt“ S. 299 ff., weiterhin ausführlich
A. Dopsch, Die VWirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit, 2 Bde.,
1912-13.