Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

lüber den Begriff der Territorialwirtschaft). (5 
Der Umstand, daß die landesherrlichen Regierungen nicht 
ohne weiteres für den Großbetrieb Partei ergreifen, eher zögern 
und gelegentlich widerspruchsvoll zu handeln scheinen, darf 
uns übrigens nicht zu der Ansicht verleiten, als ob sie sich nur 
von den Dingen hätten treiben lassen. Erstens war es ihr mit 
Bewußtsein anerkannter Grundsatz, daß die Zunftverfassung 
keineswegs unbedingt zu verwerfen sei!). Zweitens hat der 
Staat, mochte er sich zu Zunft und Großbetrieb so oder so stellen, 
unter allen Umständen das Verdienst, kraftvoll die gewerbliche 
Arbeit gefördert zu haben, im Gegensatz zu den Städten, bei 
denen wir die Jnitiative vermissen?). 
Diese Förderung der Gewerbe durch den Staat, insbesondere 
den merkantilistischen, verdient ganz unabhängig von der Frage, 
wieweit die mittelalterliche Zunftverfassung beschränkt wurde, 
bei der Würdigung der Wirtschaftsgeschichte des Territoriums 
unsere lebhafte Aufmerksamkeit. Er folgt hier wiederum dem 
Vorbild der mittelalterlichen Stadt, indem er das Schwergewicht 
auf das heimische Gewerbe legt, diesen Gedanken von der Stadt 
auf das ganze Land überträgt. Lehrreich ist es zu sehen, wie sich 
die Luxusordnungen (Kleiderordnungen) diesem System ein- 
fügen: Bürger wie Landleute sollen vornehmlich einheimische 
Erzeugnisse kaufen und tragen. Vielleicht läßt sich bei ihnen 
Mehrzahl nach die unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich d. Gr. 
gegründeten Fabriken zerstörten, „im ganzen wieder das Bild einer 
Handwerkerstadt bot.“ 
1) 1577 macht eine gewerblich tätige Gemeinde gegenüber dem 
Landesherrn geltend, daß ihm doch ,„an einer ganzer gemainer nabur- 
licher wailfairt mer dan an einer of zweer Personen walstant gelegen 
(einige „Doktoren“ hatten in der Gemeinde ein Eisenbergwerk er- 
worben). S. m. Landtagsakten v. Jülich-Berg 2, Nr. 114. 
2) Kuske, Annalen des hist. V. f. d. Niederrhein 85, S. 193: im 
Gegensatz zu Städten wie Köln und Mülheim a. Rhein „greift der 
neu sich entwickelnde Staat entschlossen zu, wo es die Förderung von 
Reichtum und Zahl seiner Bevölkerung gilt, und er versucht, die rück- 
ständigen Prinzipien der städtischen Politik von seinen höheren Ge- 
sichtspunkten aus zu durchbrechen und zu zerstören.“ Dies auch zur 
Widerlegung der tendenziösen Darstellung von Vreuß (. H. Z. 102, 
S. 524 ff.). 
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