lüber den Begriff der Territorialwirtschaft). (5
Der Umstand, daß die landesherrlichen Regierungen nicht
ohne weiteres für den Großbetrieb Partei ergreifen, eher zögern
und gelegentlich widerspruchsvoll zu handeln scheinen, darf
uns übrigens nicht zu der Ansicht verleiten, als ob sie sich nur
von den Dingen hätten treiben lassen. Erstens war es ihr mit
Bewußtsein anerkannter Grundsatz, daß die Zunftverfassung
keineswegs unbedingt zu verwerfen sei!). Zweitens hat der
Staat, mochte er sich zu Zunft und Großbetrieb so oder so stellen,
unter allen Umständen das Verdienst, kraftvoll die gewerbliche
Arbeit gefördert zu haben, im Gegensatz zu den Städten, bei
denen wir die Jnitiative vermissen?).
Diese Förderung der Gewerbe durch den Staat, insbesondere
den merkantilistischen, verdient ganz unabhängig von der Frage,
wieweit die mittelalterliche Zunftverfassung beschränkt wurde,
bei der Würdigung der Wirtschaftsgeschichte des Territoriums
unsere lebhafte Aufmerksamkeit. Er folgt hier wiederum dem
Vorbild der mittelalterlichen Stadt, indem er das Schwergewicht
auf das heimische Gewerbe legt, diesen Gedanken von der Stadt
auf das ganze Land überträgt. Lehrreich ist es zu sehen, wie sich
die Luxusordnungen (Kleiderordnungen) diesem System ein-
fügen: Bürger wie Landleute sollen vornehmlich einheimische
Erzeugnisse kaufen und tragen. Vielleicht läßt sich bei ihnen
Mehrzahl nach die unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich d. Gr.
gegründeten Fabriken zerstörten, „im ganzen wieder das Bild einer
Handwerkerstadt bot.“
1) 1577 macht eine gewerblich tätige Gemeinde gegenüber dem
Landesherrn geltend, daß ihm doch ,„an einer ganzer gemainer nabur-
licher wailfairt mer dan an einer of zweer Personen walstant gelegen
(einige „Doktoren“ hatten in der Gemeinde ein Eisenbergwerk er-
worben). S. m. Landtagsakten v. Jülich-Berg 2, Nr. 114.
2) Kuske, Annalen des hist. V. f. d. Niederrhein 85, S. 193: im
Gegensatz zu Städten wie Köln und Mülheim a. Rhein „greift der
neu sich entwickelnde Staat entschlossen zu, wo es die Förderung von
Reichtum und Zahl seiner Bevölkerung gilt, und er versucht, die rück-
ständigen Prinzipien der städtischen Politik von seinen höheren Ge-
sichtspunkten aus zu durchbrechen und zu zerstören.“ Dies auch zur
Widerlegung der tendenziösen Darstellung von Vreuß (. H. Z. 102,
S. 524 ff.).
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