.! VIII. Der Untergang der niittelalterlichen Stadtwirtschast
viel von wem er betrieben wird, gewinnt gewaltig an Ausdehnung.
Es ist aber auch ein besonderer Stand der Engroshändler
deutlich wahrnehmbar, und die städtische Gewerbeverfassung
nimmt jetßt von ihnen auch mehrfach offizielle Notiz. Um eine
Anschauung von der großartigen Ausdehnung des Großhandels
zu geben, brauchen wir nur an die Unternehmungen der Fugger
und Welser zu erinnern. Es ist bekannt, daß die großen oberdeutschen
Handelshäuser in der zweiten Hälfle des 16. Jahrhunderts
sehr schwere Verluste erleiden!). Troßdem scheint
eine Tendenz zu stärkerer Ausbildung des Großhandelsverkehrs
jich leidlich zu behaupten, bleiben namentlich die neuen Formen
des Großhandels erhalten. Diesen widmen wir jett eine etwas
eingehendere Betrachtung. Als neue Formen des Großhandels,
die die Neuzeit vor dem Mittelalter voraus hat, sind namentlich
die Börsen und die öffentlichen Banken, die sich vor der
mittelalterlichen Wechselbank zugleich durch die Ausbildung
des Depositen- und Giroverkehrs auszeichnen, zu nennen.
Auch eine zunehmende Bedeutung der Messen darf man wohl
als ein Zeichen der unmittelbar auf das Mittelalter folgenden
Jahrhunderte ansehen?). Es wird wenigstens die Behauptung
zulässig sein, daß die eigentliche Blütezeit der Messen von Frankfurt
a. M. das 16. Jahrhundert ist?). Jedenfalls steht so viel
fest, daß. Deutschland in diesen, ferner + seit dem 17. Jahr-1)
Vgl. darüber Ehrenbergs Buch über das Zeitalter der Fugger.
~ Über das Problem des schon vor dem 30jährigen Kriege einssetßenden
Rückgangs des deutschen Volkswohlstandes vgl. oben S. 429;
Gothein, Zeitschr. für die Geschichte des Oberrheins, 1888, S. 61.
S. übrigens auch Westdeutsche Zeitschr., 1900, S. 74.
2) Über die historische Stellung der Messen vgl. Rathgen, Art.
Märkte und Messen, Handw. d. St. Die Frage, ob die großen deutschen
Messen vorzugsweise eine neuzeitliche Erscheinung sind, ist übrigens
nicht bloß eine Frage der allgemeinen Verschiedenheit von Mittelalter
und Neuzeit, sondern hängt auch mit besonderen, momentanen
Umständen zusammen. Z. B. war Frankfurt a. M. zu einem beträchtlichen
Teil Erbe von Antwerpen.
3) Man darf freilich andererseits die große Bedeutung der Messen
von Frankfurt a. M. nicht zu spät anseßen. Vgl. Westdeutsche Zeitschr.
a. a. O.
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