Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

k VIII. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschast
land, wohl aber einen Großhandel!). Bücher hat seine Theorie
der Stufen der wirtschaftlichen Entwickelung und der mittelalterlichen
 Stadtwirtschaft unter der Voraussetzung ausgebildet,
daß Handels- und Gewerbegeschichte zusammenfallen, bezw.
daß mit der Gewerbegeschichte oder der Handelsgeschichte der
Gewerbe auch die allgemeine Handelsgeschichte gegeben ist?).
Eben deshalb hat er vielfach geirrt. Der Handel fügt sich nicht
so gut der mittelalterlichen Stadtwirtschaft ein, wie Bücher
meint. Jn der Neuzeit nun beobachten wir wiederum ein Auseinandergehen
 von Gewerbe- und Handelsgesschichte. Um nur
zwei Punkte hervorzuheben, so hält sich das Gewerbe offenbar
 in stärkerem Grade an die Territorien als der Handel, und
die Ausdehnung des Großhandels übertrifft, wie bemerkt, die
der Großindustrie. Es gibt in Deutschland im 16. Jahrhundert
nicht entfernt so bedeutende Großindustrielle wie Großhändlerst).
Es kann eben der Großhandel Fortschritté machen, während
im Gewerbe der kleine Betrieb die Herrschaft behält.
Es ist bemerkenswert, daß die älteren deutschen Börsen
durchweg in Reichsstädten gegründet werden. Auch die öffentlichen
 Banken des 17. Jahrhunderts (Hamburg, Nürnberg)
haben ihren Sit in solchen‘). Die großen Messen, welche in den
landesherrlichen Städten gehalten werden, sind die jüngeren.
Italien hat trot der territorialen Zersplitterung am frühesten
Börsen erhalten (wenigstens für den Geldhandel); die Macht
Venedigs mag dabei mitgewirkt haben, aber weniger als eines
kontinentalen Territoriums als einer Seemacht. Das Aufkommen
 Antwerpens hängt viel mit politischen Dingen zusam-1)
 Natürlich ist dieser Sat in der oben S. 581 Anm .. 4 gegebenen
Begrenzung zu verstehen.
2) S. oben S. 196ff. Vgl. unten S. 614 Anm. 2.
3) Allerdings besißen einige bedeutende Großhändler zugleich
großindustrielle Unternehmungen (so die Fugger).
4) Die älteren öffentlichen Leihhäuser sind ebenso wie die älteren
öffentlichen Banken städtische Einrichtungen. Vgl. den Art. Leihhäuser
im Handwörterbuch der Staatswissenschaften und Mor. Ritter,
Deutsche Geschichte, Bd. 2, S. 464.

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