Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

(über den Begriff der Territorialwirtschaft). :
kann. Seine Handelsbilanztheorie führt ihn aber auch dazu,
grundsätzlich die Rohstoffe, sür die gesamte gewerbliche Produktion,
 im Inland gewinnen zu lassen, sogar wider die natürlichen
 Verhältnisse, wofür das klassische Beispiel dic Pflege der
Seidenraupen in den nordischen Landschaften liefert. Im Zweifelsfall
 läßt er eher die Rohstoffe für die tägliche Nahrung ins
Land als die für die gewerbliche Produktion, weil er in erster
Linie mit der Industrieförderung arbeitet, von ihr mehr Geld
für das Land erwartet als von der Landwirtschast. Die friederizianische
 Getreidehandelspolitik bedeutet in diesem Stück
eine Abweichung vom schulgerechten Merkantilismus. .
Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des
18. Jahrhunderts ist es aber wichtig festzuhalten, daß der Merkantilismus
 — was meistens übersehen wird ~ nicht zum vollen
Sieg gelangt ist. Weniger unbeachtet ist die in der friederizianischen
 Getreidehandelspolitik liegende Abweichung geblieben.
Hingegen hat man sich wohl kaum je die Tatsache zum klaren
Bewußtsein gebracht, daß der aus dem Stadtwirtschaftsgedanken
stammende Merkantilismus die stärksten Schranken in dem fand,
worin die Stadtwirtschaft sich von ihm unterscheidet. Diese
Stücke suchte sie hartnäckig zu verteidigen, so insbesondere die
Zunftverfassung, die mittlern und kleinern Handwerksbetriebe
gegen den ihm entsprechenden Großbetrieb. Der Merkantilismus
konnte mit der Stadtwirtschaft eine gute Strecke zusammengehen;
 er ist ja mit ihr verwandten Ursprungs und verwandter
Art. Aber es gab dann auch Stellen, an denen die Wege sich
trennten.
Im einzelnen kann man zweifelhaft sein, ob die einen oder
die andern Einrichtungen sich dem Geist des Merkantilismus
einordnen oder. nur aus der Behauptung der Zunftverfassung
zu erklären sind. Werfen wir etwa die Frage auf, weshalb der
Zwischenhandel in den Rohmaterialien, die die Handwerker
bearbeiten, in den neuern Jahrhunderten verboten bleibt?).
Man wird urteilen dürfen, daß zum mindesten für die Lebens-1)
 Beispiel bei Jahn S. 145.

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