(über den Begriff der Territorialwirtschaft). .
Es gehört nicht bloß hierher, mag aber in diesem Zusammen
hang erwähnt werden, daß die Regierung die Hausierer in
beschränkter Weise zuläßt. So werden die „Schotten“ in Preußen
in stadtarmen Gegenden wie Masuren zugelassen!).
Die landesherrliche Gewerbe- und Handelspolitik gipfelt
im Merkantilismus. Sein Verhältnis zur mittelalterlichen
Stadtwirtschaftspolitik gibt auch den Maßstab für die Beant-
wortung der Frage, inwiefern die landesherrliche Wirtschafts
politik des 18. Jahrhunderts über sie hinausgekommen ist?).
Gemeinsam ist dem Merkantilismus und der mittelalter-
lichen Stadtwirtschaftsvolitik der scharfe Abschluß nach außen,
der Gedanke der Autarkie des eigenen Gemeinwesens. Gemein
sam ist beiden die Zurückdrängung der Interessen des platten
tomplizierten Vorgängen darzulegen, da auch schon die Erörterung
der Punkte, die wir in den Vordergrund gestellt haben, ein Urteil
darüber möglich macht, ob man von einer besondern VPeriode der
Territorialwirtschaft sprechen darf.
1) S. Rachel a. a. O. S. 988 Anm. 2.
2) Die neuere Diskussion über den deutschen Merkantilismus
knüpft an den oben S. 153 erwähnten Aufsatz Schmollers von 1884 an.
Zusammenfassend spricht O. Hinte in seinen „Hist. u. polit. Aufsätzen“
(vgl.2, S.138 ff.) über den preußischen Merkantilismus. S. ferner Hinte,
Die Hohenzollern und ihr Werk S. 391 f. Nicht recht klar und auch
sachlich nicht zutreffend ist Schmollers Wort, der Merkantilismus
sei „Staatsbildung“. Eher läßt es sich hören, wenn Hintze das Merkan-
tilsystem als die „Begleiterscheinung“ der innern Konsolidierung der
modernen Staaten bezeichnet. Nur hat man sich gegenwärtig zu halten,
daß es eine von mehreren Begleiterscheinungen ist. Zur Literatur
vgl. ferner Gothein, Annalen des hist. V. f. d. Niederrhein 58, S. 198 ff.
und oben S. 565 Anm. 4. Über den österreichischen Merkantilismus
s. H. Ritter v. Srbik, Der staatliche Exporthandel Österreichs v. Leo-
pold I. bis Maria Theresia (1907); D.L.Z. 1911, Nr. 9; K. Pribram,
Gesch. der österreichischen Gewerbepolitik v. 1740–1860 (1907);
A. Fischel, Studien zur österreichischen Reichsgeschichte (1906: üb.
die Pläne des Christian Jul. v. Schierendorff, 1661—1726, als frühen
österreichischen Merkantilisten). S. auch Zielenziger, Die alten deut-
schen Kameralisten (1914), S. 39, 42 ff. Über die Abfolge Stadtwirt-
schaft, Merkantilismus, Nationalwirtschaft s. m. „Kriegs- und Frie-
densfragen“ (vorher z. T. in den Jahrbüchern f. Nat.-Ök.) S. 3 ff.
in einer Kritik von Mitscherlichs „Unionwirtschaft."
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