H VIII. Der Untergang der mittelalierlichen Stadtwirtschaft
Landesherren bestimmen, ihre politische Macht auszudehnen,
so die Erkenntnis, daß ihr begrenztes Territorium nicht ausreiche,
um die wirtschaftlichen Maßnahmen, die sie planen, mit
rechtem Erfolg durchzusezen. Wie wir etwas derartiges bei der
Straßenpolitik des würzburger Bischofs beobachtet haben, so
gibt es einen andern Fingerzeig, wenn der Herzog von Jülich
auf eine ständische Beschwerde über das leichtfertige Treiben
der Dienstboten erwidert, wegen der vielfachen Grenzberührung
mit Kurköln (wohin die Diensstboten aus Jülich übertreten
würden) sei ohne Vereinbarung mit dem Kurfürsten der Erlaß
eines Edikts erfolglos!). Es macht nichts aus, daß hier nur
eine Vereinbarung in Aussicht genommen ist; das entscheidende
liegt in der Unzulänglichkeit der bisherigen Grenzen der staatlichen
Tätigkeit. Doch diese Dinge führen uns auf die unmittelbaren
Motive wirtschaftlicher und sozialer Art, die die Landesherren,
wie zur Ausdehnung ihres Gebiets oder zu Vereinbarungen
mit den Nachbarn, so namentlich und mehr zur Ausgleichung
der lokalen Verschiedenheiten ihres eigenen Territoriums
veranlaßten.
Den Kodifikationen der Territorien des 16. Jahrhunderts,
die die großen örtlichen Abweichungen des Privatrechts und des
Rechtsgangs ausgleichen (und zugleich die Auseinanderseßung
mit dem eindringenden römischen Recht besorgen) sollten?),
1) S. m. Landtagsakten II, Nr. 65 g 10 (1570).
2) S. m. Ursachen der Rez. des röm. Rechts S. 134 ff. Vgl.
Lusschin v. Ebengreuth, Österreich. Reichs- u. Rechtsgesch. S. 347
über die Bergordnung Maximilians für die gesamten 5 niederösterreichischen
Lande. E. Heymann, D.L.Z. 1902, Sp. 561 hebt hervor,
daß die Kodifikationsbestrebungen des 18. Jahrhs. nicht eine Parallelerscheinung
des Merkantilismus auf Abschließung des Staatsgebiets
sind, sondern daß man ein ius certum suchte, an dem es infolge
der fortschreitenden Wirtschaftsentwicklung und der damit
Hand in Hand gehenden Rezeption [?] in ganz Deutschland fehlte.
In der Tat liegt hier ein derartiger: Parallelismus nicht vor; wir
haben uns ja auch schon gegen die Annahme eines umfassenden Parallelismus
der verschiedenen Seiten der Kultur in anderm Zusammenhang
ausgesprochen. Im übrigen sei auf meine angeführte Schrift hingewiesen.
S. ferner Forschungen z. brdb. u. preuß. Gesch. 15, S. 271 ff.
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