(über den Begriff der Territorialwirtschaft).
Einfluß machte sich in andern Richtungen, so im Wirtschafts
leben, bis zu einem gewissen Grad fast automatisch geltend.
Die Überlegenheit des räumlich ausgedehntern Staats zeigt
sich z. B. darin, daß die Reichsstädte ungünstiger standen, weil
der Landesherr, in dessen Gebiet sie lagen, ihnen den Proviant
absperren und durch dies Mittel elnen Zwang auf sie ausüben
konnte!). Hatte es jolche Möglichkeiten schon im Mittelalter
gegeben, so wurden Jie jetzt gesteigert. Ein sjolcher Erfolg mußte
die Landesherren zu weiterm Vorgehen auf wirtschaftlichem
Gebiet reizen. „Die Betätigung des Landesfürsten auf wirtschaftlichem
Gebiet mußte sich mit der Ausgestaltung der Landeshoheit
als eine notwendige Folgeerscheinung einstellen. Einerseits
konnte das immer weitere Ausgreifen der landesfürsthnchen
Kompetenz vor den Fragen des innern Lebens entwicklungsgemäß
nicht Halt machen; andrerseits gebot den Landesherren
die Sorge für eine sichere Fundierung ihrer politischen Machtstellung
auch die Ursprungsgebiete äußerer Macht in ihre unmittelbare
Einflußsphäre einzubeziehen. Aus diesem immanenten
Zujammenhang zwischen Ausbau der Landeshoheit und
landesfürstlicher Wirtschaftspolitik ist es zu erklären, daß in
Landschaften, in welchen die landesherrliche Zentralgewalt
verhältnismäßig früh zu kräftiger Entwicklung kam, sich zu gleicher
Zeit auch ein regeres Eingreifen des Landesfürsten in die innern
Verhältnisse ihrer Territorien beobachten läßt'"?). Was aus unmittelbar
politischen Gründen geschaffen war, konnte hinterher
dem Virtschaftsleben zustatten kommen. So hat die aus politischen
Gründen geschaffene Post nachträglich den Personen
und Waren) einen erleichterten Verkehr zur Verfügung gestellt.
Umgekehrt konnten auch wirtschaftliche Erwägungen die
1) Klassisches Beispiel Eßlingen. V. Ernst, Hz. Ehristoph v. Württemberg
3, S. 152 Anm. Über die allgemeine Bedrängung einer
s;zhsadt in Beginn der Neuzeit s. Sander, Haushaltung Nürner
§ :
q Thiel, Jahrbuch a. a. O. S. 29
?) Vgl. z. B. Pirenne, Gesch. Belgiens 3, S. 321: um 1560 ist
kin Eitfahrtdienft zwischen Gent und Paris zum Fischversand in Be-GNZ