Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

! VIII. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft
Verfahrens ist zu bestreiten, wenn man solche Perioden als allgemeine
 Wirtschaftsstufen angesehen wissen will. An sich hat
natürlich auch die gesonderte Betrachtung der Wandlungen in dem
Subjekt durchaus ihre Berechtigung!). Man muß sich aber gegenwärtig
 halten, was sie istund will, welches Ziel die Politik erstrebt,
bez. welches sie erreicht hat, ob die neue Zeit wirklich ein ganz
neues Wirtschaftssystem darstellt. Es müßte in jedem einzelnen
Fall erst nachgewiesen werden, daß mit einem Wechsel in dem
Subjett der Politit sofort eine allgemeine Umwandlung der
wirtschaftlichen Verhältnisse zusammenfällt. Der von Schmoller
und Plenge vorausgesetzte enge Zusammenhang zwischen den verschiedenen
 Seiten der wirtschaftlichen Kultur versteht sich keineswegs
 von selbst?). Mit der Kenntnis der religiösen Bewegung
einer Zeit gewinnen wir noch keine Kenntnis der wirtschaftlichen
Zustände derselben, und selbst innerhalb der wirtschaftlichen
1) Vgl. Harms S. 431. Plenge (s. oben S. 162) wiederholt im
Grund nur Schmollers Schema (S. 50I1I: die vergleichende Wirtschaftstheorie
 müsse „staatlich“ sein).
2) Oben S. 585 habe ich auseinandergessetzt, daß die Entwickelung
des Handels und die der Gewerbe durchaus nicht in einem so engen
Zusammenhang stehen, wie es z. B. Bücher vorausseßt. Vgl. ferner oben
S. 256. Es kann bei einem Volke großer Handel ohne großes gewerbliches
Leben bestehen. Über das Verhältnis der Entwickelung der Landwirtschaft
 zu der von Handel und Gewerbe s. oben S. 610 Anm. 1.
Hildebrand sagt in seinen Jahrbüchern, Bd. 2, S. 10: „jede Nation
hat ihre Naturalwirtsschaft und mit ihr in der Regel auch ihre feudalen
Institutionen gehabt." Aber Bauernrepubliken haben troß der Naturalwirtschaft
 feudale Institutionen nicht. Die Vertreter der Kulturgeschichtsschreibung
 im 19. Jahrhundert gehen (soweit sie überhaupt
einen prinzipiellen Standpunkt einnehmen) übereinstimrrend von
dem Gedanken der Einheit der Kultur aus. Maßpvoll verteidigt diesen
Gedanken Gothein, Die Aufgaben der Kulturgeschichte (Leipzig 1899),
S. 37 ff., in extremer Weise Lamprecht (s. H. Z. 81, S. 258 ff.). Die
Vertreter der Idee der Einheit der Kultur müßten nachweisen, daß
der „Kundenproduktion“ überall die gleiche politische Verfassung entspricht.
 In Deutschland sehen wir aber, daß die „Kundenproduktion“",
die im Mittelalter mit der Autonomie der Städte gleichzeitig ist, in
den ersten Jahrhunderten der Neuzeit auch mit der Herrsschaft der
Landesherren bestehen kann. Val. oben S. 256.

FM.
            
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