Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

(über den Begriff der Territorialwirtschaft.)
Kultur vermittelt uns die Anschauung der einen Seite noch nicht
ohne weiteres ein Bild der andern.
Mit dem 16. Jahrhundert beginnt eine Wirtschaftspolitik
der Landesherren. Aber die mittelalterliche Stadtwirtschaft
bleibt im wesentlichén bestehen. Falls wir eine einfache Formel
zur Bezeichnung des wirtschaftlichen Charakters der Zeit vom
16. bis zum 18. Jahrhundert aufstellen wollen, so dürfte es sich
empfehlen, sie die Periode der Stadtwirtschaft unter landesherrlicher
 Leitung zu nennen, im Gegensatz zum Mittelalter
als der Periode der Stadtwirtschaft unter städtischer Leitung?).
Die gewerbliche Produktion und der Austaujch der Waren,
der „Weg“, den sie zurücklegen?), haben in den ersten Jahrhunderten
 nach Schluß des Mittelalters überwiegend noch denselben
Charakter, den sie in diesem hatten. Es herrscht somit noch das
1) Auch Koser, Friedrich d. Gr., Bd. 1, S. 438 lehnt Schmollers
„Territorialwirtschaft“ stillschweigend ab, indem er als den positiven
sern des Merkantilismus „das Ringen nach Erseßzung des Widerstreits
 örtlicher, stadtwirtschaftlicher Sonderbestrebungen durch eine
staatliche und nationale Gemeinpolitik, durch eine Volkswirtschaft“
auffaßt. Er läßt also auf die Stadtwirtschaft unmittelbar die Volkswirtschaft
 folgen. Al. Schulte, Handel mit Italien, Bd. 1, S. 678
schildert die wirtschaftlichen Verhältnisse des 16. Jahrhunderts als
noch durchaus mittelalterlich. Er geht darin vielleicht etwas zu weit,
trifft aber mit seinem Urteil mehr das Richtige als Schmoller. Im
einzelnen ließe sich sonst manches gegen seine Ausführungen einwenden,
 z. B. gegen den Satz:: „die wirtschaftliche Gliederung in
Handelssstädte und wesentlich von der Urproduktion lebende Halbstaaten
 blieb in Dentschland bestehen.“ Diese „wirtschaftliche Gliederung“
 bestand ja auch in denjenigen Staaten, welche – wie England –~
im 16. Jahrhundert eine energische Handelspolitik entfaltet haben.
Eine andere Auffassung als Schmoller hat ferner offenbar Rathgen,
wenn er in Össterreich „eine staatliche Handelspolitik“ erst seit dem
18. Jahrhundert bestehen läßt. S. oben S. 587 Anm. 1. Meiner Auffassung
 treten bei F. Meinecke, D. Zeitalter der Erhebung; Spangenberg,
 H. Z. 103, S. 526; Bräuer, Zur Literatur u. Quellenkunde der
Wirtschaftsgeschichte S. 5; Wild a. a. O. S. 134; Thiel, Jahrbuch
a. a. O. S. 29; Zielenziger S. 69. Vgl. ferner V.j.schr. f. Soz.- u.
W.G. 1907, S. 498f. ; 1911, S. 240; Ztschr. f. Sozialw. 1904. S. 335 ff.,
S. 376 f.; Künteel, H. Z. 87, S. 362 ff.
2) Val. oben S. 157.

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