Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

IX. Die älteste deutsche Steuer. ;
in Oberdeutschland sehr verbreitete Bezeichnung; nach Niederdeutschland
 ist das Wort erst seit dem späten Mittelalter, namentlich
 durch die über das ganze Reich verbreiteten amtlichen Ausschreiben
 über die vom Reichstag bewilligten Steuern, gebracht
morden. Bede ist die in Niederdeutschland gebräuchlichste Benennung;
 aber es fehlen auch nicht entsprechende oberdeutsche
dialektische Formen (Bitte, Bete, beet, bät). Der Sieg der
niederdeutschen Form in der Literatur erklärt sich aus dem
größern Eifer, mit dem, wenigstens in frühern Jahrzehnten,
die Verhältnisse norddeutscher Territorien erforscht worden
sind'). Einen Blick in die Art der Erhebung gewährt sofort eine
an der deutschen Westgrenze verbreitete Bezeichnung: tallia
(von dem mittellateinischen talliare schneiden), incisura. ind.
 Gesch. des Oberrheins, N. F. Bd. 13. ~ P. Schweizer, Gesch.
der Habsburgischen Vogtsteuern, Jahrbuch f. Schweizer Gesch. Bd. 8
(1883), S. 135 ff. – H. Sonnenkalb, Die Steuer im Fürstbistum
Lüneburg während des Mittelalters, Kieler Diss. v. 1908. ~ H. Ritter
 v. Srbik, Die Beziehungen von Staat und Kirche in Österreich
während des Mittelalters. 1904. – Sterzenbach, Das Steuerwesen
 des Siegerlandes im Mittelalter, Münstersche Diss. v. 1910
(dazu Thölke S. 95). ~ Thölke, Die Bede in Kurpfalz bis ins 16.
Jahrh., Freiburger Diss. v. 1912 (vollständig in: Neue Heidelberger
Jahrbücher 17 (1912), S. 85ff.). – Ad. Wagner, Finanzwissenschaft,
 2. Aufl., 3. Bd., S. 73 ff. (über die Benennungen der Bede
(incisura usw.) s. S.77). ~ H. Weis, Die ordentlichen direkten Staatssteuern
 von Kurtrier im Mittelalter, Münstersche Diss. v. 1893. ~
K. Zeumer, Die deutsche Städtesteuern im 12. u. 13. Jahrh. 1878.
Ders., Zur Gesch. der Reichssteuern im frühern MA., H. Z. 81, S.24 ff.
S. auch die Literatur bei R. Schröder, Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte,
 5. Aufl. g 48, S. 553f. und ß 50, S. 626 ff. und Al. Meister,
Verfassungsgesch. S. 120 Anm. 2. Während des Drucks der vorliegenden
 Arbeit ist erschienen, konnte aber noch nicht verwendet
werden: Ad. Waas, Vogtei und Bede in der deutschen Kaiserzeit,
1. Teil (Arbeiten zur deutschen Rechts- und Verfassungsgessch., hera.
v. Joh. Haller u. a., 1. Heft 1919). Auf die Wichtigkeit der Bede ist
schon oben S. 53, S. 469 f., S. 612 A. 1 hingewiesen worden. Vgl. noch
Vischr. . f. Soz.. u. WG. 1911, S. 268: 1912, S. 550 ff.; 1915,
S. 288: H. Z. 116. 368.
1) Bgl. H. Z. 109, S. 605 ff.
v. Bel ow, Wirtschastsgesschichte 2. Ausl

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