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hochwertiger Eenußmittel ist. Aber allein solcher Anzeichen
schon sind genug da, um weitverbreitete Anschauungen
über die Bedeutungslosigkeit des steuerlich
erfaßbaren Lurusauswandes in Deutschland überaus
revisionsbedürftig erscheinen zu lassen.
Wir wissen, daß im heutigen Deutschland
von den Verbrauchern jährlich annähernd 600 Millionen
Mark für Wein verausgabt *) werden, und,
wenn in den unseren Rebländereien benachbarten
Gebieten sich auch ärmere Vevölkerungsklassen am
Weingenusse beteiligen, so ist doch die genannte
Eesamtziffer viel zu hoch, als daß ihre allgemeine
Bedeutung durch die letzterwähnte partiell auftretende
Erscheinung abgeschwächt werden könnte. Wir
wissen, daß die Zigarette die wirtschaftlich kostspieligste
und unrationellste Art des Tabakgenusses darstellt, und
müssen trotzdem beobachten, daß sich in einer den erfolgten
Steuerauflagen gleichsam spottenden Weise
der Verbrauchswert der während eines Jahres verrauchten
Zigaretten vom Jahre 1907 bis zum Jahre
1911 um etwa 100 Millionen Mark gesteigert hat. Wir
wissen, daß der derzeitige Jahresverbrauch von Zigaretten
und Schaumwein, dessen Charakter als Lurusgetränk
wohl unbestreitbar ist, sich auf ca. 300 Millionen Mark
beläuft, wovon 80 Millionen Mark auf Schaumwein
*) Vergl. Lissner, Verbrauchswert und Besteuerung des Bieres,
Branntweins, Tabaks und Weines in Deutschland; Dezemberheft 1908
der Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Leipzig 1908.