Full text: Nationale Bodenreform

Im Januar 1889 hat Flürscheim eine Sammlung zur 
Förderung der Bundeszwecke eröffnet und hat sich mit 
2000 Mark an die Spitze gestellt. Es sind damals im gan- 
zen 3397 Mark aufgebracht worden. Im Februar 1889 
hat Flürscheim in seinem Blatt den ersten Gesetzentwurf 
über die Wegsteuerung des städtischen Gr un dr en- 
tenzumw ach s es veröffentlicht. Er hat darin folgende 
Vorschläge gemacht: Es sollte eine genaue Aufnahme und 
Schätzung aller städtischen Grundstücke erfolgen, und die 
Miet- und Pachtpreise sollten im Durchschnitt der letzten 
fünf Jahre festgestellt werden. Eine gleiche Schätzung 
sollte jedes Jahr stattfinden. Alle Gebäude und schätz- 
baren Meliorationen sowie zu deren Erhaltung aufge- 
wendeten Kosten sollten abgezogen werden. Der auf diese 
Weise ermittelte Wertzuwachs sollte besteuert werden, 
wobei den Behörden ein weit gehendes Ankaufrecht zu- 
gestanden werden sollte.*) 
Der Entwurf Flürscheims war nicht durchsichtig ge- 
nug. Die Forderung, den ohne Arbeit des Bodeneigen- 
tümers entstandenen Wer tzuwachs zu besteuern, ist 
aber viele Jahre später unter lebhafter Beteiligung der 
Bodenreformer von zahlreichen deutschen Gemeinden 
und zuletzt von Reichs wegen durch das Wertzuwachs- 
steuergesez vom 14. Februar 1911 verwirklicht worden. 
SD" im Oktober 1888 hat Flürscheim in seinem 
Blatt die Gründung eines Schweizer Vereins mit 
gleichartigen Zielen angezeigt, der später den Namen 
„Frei Land, Schweizerische Gesellschaft für Bodenbesitz- 
reform“ angenommen hat. 
Die Zeitungen haben sich lebhaft mit der Bewegung 
beschäftigt und haben Flürsscheim die erwünschte Gele- 
genheit gegeben, seine Ansichten weiter in der Öffentlich- 
keit zu vertreten und besonders die Zuweisung des städti- 
*) Deutsch Land 1889 S. 33. Fl ü rs < eim. Der einzige Rettungsweg S. 409. 
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