Full text : Nationale Bodenreform

Im Januar 1889 hat Flürscheim eine Sammlung zur
Förderung der Bundeszwecke eröffnet und hat sich mit
2000 Mark an die Spitze gestellt. Es sind damals im ganzen
 3397 Mark aufgebracht worden. Im Februar 1889
hat Flürscheim in seinem Blatt den ersten Gesetzentwurf
über die Wegsteuerung des städtischen Gr un dr entenzumw
 ach s es veröffentlicht. Er hat darin folgende
Vorschläge gemacht: Es sollte eine genaue Aufnahme und
Schätzung aller städtischen Grundstücke erfolgen, und die
Miet- und Pachtpreise sollten im Durchschnitt der letzten
fünf Jahre festgestellt werden. Eine gleiche Schätzung
sollte jedes Jahr stattfinden. Alle Gebäude und schätzbaren
 Meliorationen sowie zu deren Erhaltung aufgewendeten
 Kosten sollten abgezogen werden. Der auf diese
Weise ermittelte Wertzuwachs sollte besteuert werden,
wobei den Behörden ein weit gehendes Ankaufrecht zugestanden
 werden sollte.*)
Der Entwurf Flürscheims war nicht durchsichtig genug.
 Die Forderung, den ohne Arbeit des Bodeneigentümers
 entstandenen Wer tzuwachs zu besteuern, ist
aber viele Jahre später unter lebhafter Beteiligung der
Bodenreformer von zahlreichen deutschen Gemeinden
und zuletzt von Reichs wegen durch das Wertzuwachssteuergesez
 vom 14. Februar 1911 verwirklicht worden.
SD" im Oktober 1888 hat Flürscheim in seinem
Blatt die Gründung eines Schweizer Vereins mit
gleichartigen Zielen angezeigt, der später den Namen
„Frei Land, Schweizerische Gesellschaft für Bodenbesitzreform“
 angenommen hat.
Die Zeitungen haben sich lebhaft mit der Bewegung
beschäftigt und haben Flürsscheim die erwünschte Gelegenheit
 gegeben, seine Ansichten weiter in der Öffentlichkeit
 zu vertreten und besonders die Zuweisung des städti-*)
 Deutsch Land 1889 S. 33. Fl ü rs < eim. Der einzige Rettungsweg S. 409.

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