kommenden Geschlechts. Der Entwurf lasse jedoch der
Gesetzgebung der Einzelstaten zu geringen, der Verschuldung
und Zwangpvollstreckung der Heimstätten einen zu
großen Spielraum. Es ist beschlossen worden, die Errichtung
von Heimstätten zum beschaffen von Arbeiterhäusern
auch im genossssenschaftlichem Besitz zuzulassen.
Der Reichstag sollte ersucht werden, eine Erweiterung
des Enteignungrechts und eine Verschärfung der Bauordnung
zu verlangen, so daß in den Außenbezirken
kein Wohnhaus ohne Garten sein und mehr als drei Familien
beherbergen dürfte. Auch sollte der Staat mit
billigem Kredit eintreten.
Finanzminister Dr. v. Miquel.
Oùün diese Zeit ist eine bemerkenswerte Unterredung ge-Z
fallen, die ich mit dem Finanzminister Dr. v. Miquel
gehabt habe, mit dem ich in den Sitzungen des Staatsrates
bekannt geworden war. Er hatte schon drei Jahre
vorher als Oberbürgermeissster im Freiem deutschem Hochstift
in Frankfurt a. M. einen Vortrag über die geschichtliche
Entwickelung des ländlichen Grundeigentums gehalten,
worin er hervorgehoben hatte, daß nach den Forschungen
der Germanisten feststehe, daß unser Eigentum
an Grund und Boden aus dem Gesamteig ent um
entstanden sei. Er hatte hinzugefügt, daß er das Gefühl
habe: Wenn wir auch die alten Beschränkungen abgestreift
hätten, in der Zukunft heiße es: nicht Individualismus
gewinnt, sondern Gemeinschaft gewinnt.
Der Schriftsteller Max F. Sebaldt, der damals Schriftführer
der Land-Liga war und im Jahre 1885 die Broschüre
„Der Not Ende!“ über die Bodenfrage herausgegeben
hatte, hatte ihn wegen dieses Vortrages aufgesucht.
Die Antwort, die er damals erhalten hatte, ist von
ihm im Jahr 1890 in unserer Zeitschrift veröffentlicht
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