Full text: Nationale Bodenreform

icht geringer ist die Bedeutung, die die in zahlreichen 
T 29! aufgrund des g 25 eingeführte Wer t - 
zuwachs s euer für uns hat. Auf diese Steuer hatte, 
wie ich erwähnt habe, Adolph Wagner schon im Jahr 
1877 im Verein für Sozialpolitik hingewiesen und sie hat 
eine wichtige Stelle in unserem Programm eingenom- 
men. Der Geldbedarf der Gemeinden hat in schneller 
Folge eine große Anzahl von Gemeindeverwaltungen 
auf das heranziehen des unverdienten Wertzuwachses 
hingeführt. 
Die Ergebnisse sind in einigen Gemeinden sehr be- 
trächtlich gewesen, während sie in anderen hinter den Er- 
wartungen zurückgeblieben sind. Der Grund hat fast 
immer in der mehr oder minder zweckmäßigen Ausge- 
staltung der Steuer gelegen. Auf die weiteren Schicksale 
dieser Steuer nach ihrer Einführung als Reichssteuer im 
Jahre 1911 und ihrer zwei Jahre später auf andrängen 
des Reichstages herbeigeführten Aufhebung werde ich 
noch zurückkommen. 
(F" weiteres heranziehen der Bodenwerte hat das Kom- 
munalabgabengeset durch die den Gemeinden ge- 
stattete Einführung einer U ms atz st eu e x bei Veräuße- 
rung von Grundstücken ermöglicht. Zu der bestehenden 
staatlichen Abgabe beim Besitzwechsel, sind in vielen 
Orten Gemeindeabgaben von gleicher oder größerer Höhe 
getreten. Die Kreisverwaltungen haben sich häufig dem 
vorgehen der Gemeinden angeschlossen und schließlich hat 
auch das Reich bei der Reichsfinanzreform vom Jahre 
1909 noch eine Abgabe auf den Besitzwechsel von Grund- 
stücken gelegt. 
Bei Verkäufen werden jetzt von den Käufern oft 56 
v. H. des Wertes der Grundstücke erhoben. Der Gebäude- 
wert wird dabei leider mit herangezogen, und es ist nicht 
au verkennen, daß dieser Umstand bei ungünstigen Ver- 
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