Full text : Nationale Bodenreform

icht geringer ist die Bedeutung, die die in zahlreichen
T 29! aufgrund des g 25 eingeführte Wer t -
zuwachs s euer für uns hat. Auf diese Steuer hatte,
wie ich erwähnt habe, Adolph Wagner schon im Jahr
1877 im Verein für Sozialpolitik hingewiesen und sie hat
eine wichtige Stelle in unserem Programm eingenommen.
 Der Geldbedarf der Gemeinden hat in schneller
Folge eine große Anzahl von Gemeindeverwaltungen
auf das heranziehen des unverdienten Wertzuwachses
hingeführt.
Die Ergebnisse sind in einigen Gemeinden sehr beträchtlich
 gewesen, während sie in anderen hinter den Erwartungen
 zurückgeblieben sind. Der Grund hat fast
immer in der mehr oder minder zweckmäßigen Ausgestaltung
 der Steuer gelegen. Auf die weiteren Schicksale
dieser Steuer nach ihrer Einführung als Reichssteuer im
Jahre 1911 und ihrer zwei Jahre später auf andrängen
des Reichstages herbeigeführten Aufhebung werde ich
noch zurückkommen.
(F" weiteres heranziehen der Bodenwerte hat das Kommunalabgabengeset
 durch die den Gemeinden gestattete
 Einführung einer U ms atz st eu e x bei Veräußerung
 von Grundstücken ermöglicht. Zu der bestehenden
staatlichen Abgabe beim Besitzwechsel, sind in vielen
Orten Gemeindeabgaben von gleicher oder größerer Höhe
getreten. Die Kreisverwaltungen haben sich häufig dem
vorgehen der Gemeinden angeschlossen und schließlich hat
auch das Reich bei der Reichsfinanzreform vom Jahre
1909 noch eine Abgabe auf den Besitzwechsel von Grundstücken
 gelegt.
Bei Verkäufen werden jetzt von den Käufern oft 56
v. H. des Wertes der Grundstücke erhoben. Der Gebäudewert
 wird dabei leider mit herangezogen, und es ist nicht
au verkennen, daß dieser Umstand bei ungünstigen Ver-141i


            
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