Grundlegung (S. 321) auf die Bedeutung der Einrichtung
der Apotheken als öffentliche Anstalten hingewiesen.
Gaul brachte am 24. August 1890 in unserer Zeit-
schrift einen Aufsatz über diese Frage und gab damit
Veranlassung zu einer Eingabe, die ich namens des Vor-
standes am 25. Oktober 1890 an den Berliner Magistrat
gerichtet habe. Jn dieser Eingabe ist der Magistrat er-
sucht worden, bei der Königlichen Staatsregierung
Schritte zu tun, um bei den in Zukunft in Berlin zu er-
richtenden Apotheken, deren übergang in den Besitz der
Stadtgemeinde herbeizuführen. Es ist dabei auf
das gleichartige vorgehen der Behörden in anderen Bun-
desstaaten bezug genommen worden.
Als Gaul am 21. Oktober 1890 in einer von uns ver-
anstalteten öffentlichen Versammlung einen Vortrag da-
rüber hielt, hatte es bei der Abstimmung über unsere
Eingabe eine kleine überraschung gegeben. Die Apothe-
ker waren in der Versammlung so zahlreich erschienen,
daß sie die Mehrheit hatten und den Vorschlag ablehnten.
Zur Sache hatte keiner von ihnen das Wort genommen.
Die Eingabe ist natürlich trotzdem abgeschickt worden.
Die Antwort, die wir vom Magistrat am 31. Januar
1891 erhalten haben, ging leider dahin, daß er in Rücksicht
auf die jetzige Lage der Gesetzgebung und in Anbetracht
des Umstandes, daß die Angelegenheit in gesetzgeberischen
Körperschaften gegenwärtig beraten werde, ablehnen
müsse, der Sache vorläufig näherzutreten. Das ist leider
auch später nicht geschehen. Die Volkszeitung meinte
zu diesem Bescheide spöttisch: ob der Herr Bürgermeister
Duncker, der die Antwort erteilt hatte, damit wohl den
ssozialdemokratischen Antrag auf Verstaatlichung
der Apotheken gemeint hat?
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