an die Stadt Altona gerichtet, mit dem Antrage, die von
der Stadt für die Stadterweiterung erworbenen Terrains
nicht wieder in Privatbesitz übergehen zu lassen, sondern
sie zu behalten und an Baulustige zu verpachten.*)
Eine gleichartige Eingabe ist am 6. Januar 1891 an
den Magistrat und an die Stadtverordneten Versamm-
lung von Berlin gerichtet worden, die man im Anhang
findet. Es ist darin auf die beklagenswerten Wohnung-
verhältnisse in Berlin hingewiesen worden. Durch die
hohen Mieten werde die Kaufkraft der Bevölkerung be-
einträchtigt. Drückender Wohnungmangel für kleine
Mieter herrsche gleichzeitig mit empfindlicher Notlage des
Baugewerbes, das durch die Preistreiberei für Baustellen
zu steigender Unsicherheit und Arbeitlosigkeit verurteilt
sei. Nur ein Ankauf von Bauterrains seitens der Kom-
munen können die Wohnungverhältnisse durchgreifend
verbessern. Die erworbenen Terrains würden nicht zu
verkaufen, sondern als ewiges Eigentum der Stadt Ber-
lin zu behalten sein.
In unserer Eingabe ist ausgeführt worden, daß es
durch das Beispiel Englands bewiesen werde, daß eine
Bebauung auch ohne das Eigentumrecht an Grund und
Boden möglich sei. In englischen Städten sei der größte
Teil der Häuser auf Mietboden errichtet. Nichtsdesto-
weniger wohne man nirgend billiger und angenehmer.
Diese Art der Besiedelung wäre in unseren Städten ge-
rade so gut möglich, wenn das umgebende Land nicht von
Bodenspekulanten solange festgehalten würde, bis ihr
Phantasiepreis erhältlich sei, der nur eine Bebau-
ung mit Mietkasernen ermögliche. Nicht die besseren
Verkehrverhältnisse seien es, die die Umgebung englischer
Städte mit billigen villenartigen von lieblichen Gärtchen
umschlossenen Häusern erfüllten, sondern der leichter und
billiger erhältliche Boden.
— h) zeitschrift Frei Land 1890 Nr. 88.
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