Full text: Nationale Bodenreform

an die Stadt Altona gerichtet, mit dem Antrage, die von 
der Stadt für die Stadterweiterung erworbenen Terrains 
nicht wieder in Privatbesitz übergehen zu lassen, sondern 
sie zu behalten und an Baulustige zu verpachten.*) 
Eine gleichartige Eingabe ist am 6. Januar 1891 an 
den Magistrat und an die Stadtverordneten Versamm- 
lung von Berlin gerichtet worden, die man im Anhang 
findet. Es ist darin auf die beklagenswerten Wohnung- 
verhältnisse in Berlin hingewiesen worden. Durch die 
hohen Mieten werde die Kaufkraft der Bevölkerung be- 
einträchtigt. Drückender Wohnungmangel für kleine 
Mieter herrsche gleichzeitig mit empfindlicher Notlage des 
Baugewerbes, das durch die Preistreiberei für Baustellen 
zu steigender Unsicherheit und Arbeitlosigkeit verurteilt 
sei. Nur ein Ankauf von Bauterrains seitens der Kom- 
munen können die Wohnungverhältnisse durchgreifend 
verbessern. Die erworbenen Terrains würden nicht zu 
verkaufen, sondern als ewiges Eigentum der Stadt Ber- 
lin zu behalten sein. 
In unserer Eingabe ist ausgeführt worden, daß es 
durch das Beispiel Englands bewiesen werde, daß eine 
Bebauung auch ohne das Eigentumrecht an Grund und 
Boden möglich sei. In englischen Städten sei der größte 
Teil der Häuser auf Mietboden errichtet. Nichtsdesto- 
weniger wohne man nirgend billiger und angenehmer. 
Diese Art der Besiedelung wäre in unseren Städten ge- 
rade so gut möglich, wenn das umgebende Land nicht von 
Bodenspekulanten solange festgehalten würde, bis ihr 
Phantasiepreis erhältlich sei, der nur eine Bebau- 
ung mit Mietkasernen ermögliche. Nicht die besseren 
Verkehrverhältnisse seien es, die die Umgebung englischer 
Städte mit billigen villenartigen von lieblichen Gärtchen 
umschlossenen Häusern erfüllten, sondern der leichter und 
billiger erhältliche Boden. 
— h) zeitschrift Frei Land 1890 Nr. 88. 
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