Full text : Nationale Bodenreform

On der Aussprache hatten sich außer Adolph Wagner
§ die beiden Vertreter des Mietervereins beteiligt.
Redakteur Horn verteidigte die Bauordnung als unerläßlich
 im Interesse der Wohnungmieter. Justizrat
Feichtmeyer fürchtete, daß die Bauordnung aus rechtlichem
 Bedenken nicht haltbar sein werde. Er müsse aber
sagen: leider. Ein Arbeiter verlangte die Kommunalisierung
 des Grund und Bodens. Ottomar Beta verlangte,
daß für die Beschaffung von Arbeiterwohnungen das
Enteignungrecht angestrebt werden müsse. Ich hob die
Notwendigkeit des eingreifens der Staatsgewalt hervor
und wies die Hinfälligkeit der von den Gegnern der Bauordnung
 erhobenen Einwände nach. Diese machten allerlei
 Scheingründe geltend. In Wirklichkeit wollten sie
weiter nichts als die Mietkaserne, und diese sei es eben,
die wir nicht wollten. Schließlich faßte die Versammlung
mit allen gegen drei Stimmen folgenden Beschluß:
Die heutige Versammlung begrüßt die für den Kreis Teltow
 erlassene Bauordnung und die damit erfolgte Bekämpfung
der Mietkasserne in den Vororten als einen e r freulichen
S ch r i t t zur Beseitigung der beklagenswerten Wohnungverhältnisse.
 Die Versammlung erklärt es jedoch für notwendig,
daß auch für die brachliegenden Terrains i n n e r h a l b der
R ing b a h n die Höhe der Geschosse auf drei und ebenso die
bebauungfähige Fläche über das für die innere Stadt geltende
 Maß hinaus beschränkt wird.
(Fur Eingabe, in der ich diese Anträge begründet habe,
ist am 21. Januar 1892 vom Vorstande an den Polizeipräsidenten
 von Berlin Freiherrn v. R i < t h o f e n abgeschickt
 worden. Sie ist im Anhang dieses Buches zu
finden. Einen Erfolg hat sie leider nicht gehabt. Ebensowenig
 eine mündliche Vorstellung. Der Polizeipräsident
 sagte mir, daß nach seiner Kenntnis der Verhältnisse
unsere Anträge zur Zeit ganz aussichtslos seien. Einer
Eingabe ähnlichen Inhalts, die am 29, Februar 1892 an

175
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.