Full text: Nationale Bodenreform

schen müßten, Nutzen von ihrem Gelde zu ziehen. Zuerst 
würden es die Bauunternehmer sein, die mit Leichtigkeit 
alle zum errichten von Privathäusern und öffentlichen 
Gebäuden nötigen Summen zu erhalten vermöchten, 
aber bald würde es unmöglich werden, alle verfügbaren 
Gelder nur in Bauten zu verwenden, und die Rentner 
wären dann gezwungen, sich an industriellen und kom- 
merziellen Unternehmungen zu beteiligen. Sollten sie 
vorziehen, ihr Geld an Grundbesitzer fremder Staaten zu 
leihen, so müßten doch die Zinsen immer wieder in das 
eigene Land zurückkehren, zum Vorteil des Staates, d. 
h. der eigenen Nation. 
Die heilsamen Folgen des eben entwickelten Systems 
sollten nach Held sein: 
„Die Befreiung des Volkes von allen heutigen Steuern 
und Abgaben; die Beschränkung des jetßigen sehr verwickelten 
Verfahrens der Steuererhebung; die Amortisation aller 
Staatschulden, die Erlösung der arbeitenden Klassen von der 
Tyrannei des Kapitals; die Abschaffung des Wuchers der 
nichtsleistenden Rentiers, die Vermehrung des baren (dispo- 
niblen) Geldes; und vor allem der bedeutende Fortschritt des 
Ackerbaues und ebenso der Industrie und des Handels." 
Held soll seine Vorschläge später in einigen Punkten 
geändert haben. Der Staat sollte das Ackerland und die 
Gemeinden sollten die Wohnhäuser und Gärten erwer- 
ben. Die Zahlung Follte durch Papiergeld bewirkt wer- 
den, das er Grunögeld oder Scheingeld genannt hat. 
Die Vorschläge Helds erinnern allzu sehr an die Ver- 
suche, die in den Jahren der französischen Revolution 
mit den Assignaten gemacht worden sind. Auch die fran- 
zösischen Assignations sur le Trésor sollten als Zahlung- 
mittel gelten. Als Sicherheit sollten die konfiszierten 
Kirchengüter und staatlichen Domänen dienen. Die an- 
fangs gewährte Verzinsung ist später beseitigt worden. 
Ihre im Jahr 1789 auf 400 Millionen Livres begrenzte 
§9 
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