Full text : Nationale Bodenreform

schen müßten, Nutzen von ihrem Gelde zu ziehen. Zuerst
würden es die Bauunternehmer sein, die mit Leichtigkeit
alle zum errichten von Privathäusern und öffentlichen
Gebäuden nötigen Summen zu erhalten vermöchten,
aber bald würde es unmöglich werden, alle verfügbaren
Gelder nur in Bauten zu verwenden, und die Rentner
wären dann gezwungen, sich an industriellen und kommerziellen
 Unternehmungen zu beteiligen. Sollten sie
vorziehen, ihr Geld an Grundbesitzer fremder Staaten zu
leihen, so müßten doch die Zinsen immer wieder in das
eigene Land zurückkehren, zum Vorteil des Staates, d.
h. der eigenen Nation.
Die heilsamen Folgen des eben entwickelten Systems
sollten nach Held sein:
„Die Befreiung des Volkes von allen heutigen Steuern
und Abgaben; die Beschränkung des jetßigen sehr verwickelten
Verfahrens der Steuererhebung; die Amortisation aller
Staatschulden, die Erlösung der arbeitenden Klassen von der
Tyrannei des Kapitals; die Abschaffung des Wuchers der
nichtsleistenden Rentiers, die Vermehrung des baren (disponiblen)
 Geldes; und vor allem der bedeutende Fortschritt des
Ackerbaues und ebenso der Industrie und des Handels."
Held soll seine Vorschläge später in einigen Punkten
geändert haben. Der Staat sollte das Ackerland und die
Gemeinden sollten die Wohnhäuser und Gärten erwerben.
 Die Zahlung Follte durch Papiergeld bewirkt werden,
 das er Grunögeld oder Scheingeld genannt hat.
Die Vorschläge Helds erinnern allzu sehr an die Versuche,
 die in den Jahren der französischen Revolution
mit den Assignaten gemacht worden sind. Auch die französischen
 Assignations sur le Trésor sollten als Zahlungmittel
 gelten. Als Sicherheit sollten die konfiszierten
Kirchengüter und staatlichen Domänen dienen. Die anfangs
 gewährte Verzinsung ist später beseitigt worden.
Ihre im Jahr 1789 auf 400 Millionen Livres begrenzte
§9

Z
            
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