deutung des Gemeindegrundbesitzes für die Gemeinde-
finanzen nachweisen. Er hat die Ergebnisse demnächst in
Frei Land 1898 Nr. 2 und dann in seinem Buch: „Die
Aufgaben der Gemeindepolitik“ Jena 1904. 5. Auflage S.
171 mitgeteilt.
In meinem Vortrage habe ich über die Entwicklung
des genossenschaftlichen Bauwesens in Deutschland be-
richtet, das damals gegenüber dem Auslande sehr zurück-
geblieben war. Während in Großbritannien nach dem
Handwörterbuch der Staatswisssenschaften im Jahre 1888
2500 Baugenossenschaften mit 600 000 Mitgliedern und in
den Vereinigten Staaten von Nordamerika 4000 Bauge-
nossenschaften mit 870 000 Mitgliedern gezählt wurden,
hatte in Deutschland die Zahl der Genossenschaften im
Jahre 1876 nur 54 betragen, und diese Zahl war im Jahre
1888 auf 28 zurück gegangen. Auch in Österreich waren
nur 12 Baugenossenschaften vorhanden.
In Deutschland waren aber Anzeichen eines Aufstie-
ges zu bemerken. Man kann dabei zwei Richtungen un-
terscheiden. Die älteren Genossensschaften verfahren meist
so wie der große Kopenhagener Bauverein: Sie errichten
kleine Häuser und verkaufen oder verlosen sie an ihre
Mitglieder. Um die Rentabilität zu erhöhen, werden in
der Regel Aftermieter zugelassen, und um diese kümmert
die Genossenschaft sich nicht weiter. Die Häuser sind auch
häufig mit Gewinn verkauft worden und befinden sich
vielfach in anderen Händen.
Das andere System ist zuerst in Hannover zur Aus-
führung gekommen. Dort sind von dem Hannoverschem
Spar- und Bauverein Miethäuser errichtet worden, die
dauernd gemeinschaftliches Eigentum bleiben sollen und
den Mitgliedern lebenslänglich unkündbare Wohnungen
gewähren. Diese zweite Art verdiente von unserem
Standpunkt aus den Vorzug, weil keine Abvermietungen
stattfanden, und weil die Mieter zugleich Mietbesitzer
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