Full text: Nationale Bodenreform

deutung des Gemeindegrundbesitzes für die Gemeinde- 
finanzen nachweisen. Er hat die Ergebnisse demnächst in 
Frei Land 1898 Nr. 2 und dann in seinem Buch: „Die 
Aufgaben der Gemeindepolitik“ Jena 1904. 5. Auflage S. 
171 mitgeteilt. 
In meinem Vortrage habe ich über die Entwicklung 
des genossenschaftlichen Bauwesens in Deutschland be- 
richtet, das damals gegenüber dem Auslande sehr zurück- 
geblieben war. Während in Großbritannien nach dem 
Handwörterbuch der Staatswisssenschaften im Jahre 1888 
2500 Baugenossenschaften mit 600 000 Mitgliedern und in 
den Vereinigten Staaten von Nordamerika 4000 Bauge- 
nossenschaften mit 870 000 Mitgliedern gezählt wurden, 
hatte in Deutschland die Zahl der Genossenschaften im 
Jahre 1876 nur 54 betragen, und diese Zahl war im Jahre 
1888 auf 28 zurück gegangen. Auch in Österreich waren 
nur 12 Baugenossenschaften vorhanden. 
In Deutschland waren aber Anzeichen eines Aufstie- 
ges zu bemerken. Man kann dabei zwei Richtungen un- 
terscheiden. Die älteren Genossensschaften verfahren meist 
so wie der große Kopenhagener Bauverein: Sie errichten 
kleine Häuser und verkaufen oder verlosen sie an ihre 
Mitglieder. Um die Rentabilität zu erhöhen, werden in 
der Regel Aftermieter zugelassen, und um diese kümmert 
die Genossenschaft sich nicht weiter. Die Häuser sind auch 
häufig mit Gewinn verkauft worden und befinden sich 
vielfach in anderen Händen. 
Das andere System ist zuerst in Hannover zur Aus- 
führung gekommen. Dort sind von dem Hannoverschem 
Spar- und Bauverein Miethäuser errichtet worden, die 
dauernd gemeinschaftliches Eigentum bleiben sollen und 
den Mitgliedern lebenslänglich unkündbare Wohnungen 
gewähren. Diese zweite Art verdiente von unserem 
Standpunkt aus den Vorzug, weil keine Abvermietungen 
stattfanden, und weil die Mieter zugleich Mietbesitzer 
9(06
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.