Full text : Nationale Bodenreform

Rr. Hey der nahm auf die denkwürdigen
Arbeitererlasse des Kaisers Wilhelm II. vom 4. Februar
 1890 bezug und wies nach, daß vor allem die Nichtbeachtung
 der kaiserlichen Erlasse in der für Bergarbeiter
aufgestellten Arbeitordnung den Ausstand hervorgerufen
 habe. Der Ausstand sei fruchtlos verlaufen und
habe nie dagewesenes Elend hervorgerufen.
Gegen die Rechte der Arbeiter habe an erster Stelle
Freiherr von Stumm gekämpft. In den Privatgruben
bestehe der stärkste Zug zur Ausbeutung der Grube. Für
die Schürfkonzession, die für einen Schürfkonzessionstempel
 von 1 Mark 50 Pfennig erlangt worden sei, seien von
den Atkttiengesellschaften Millionen in ihre Rechnung gestellt
 worden und müßten von den Konsumenten und den
Bergarbeitern verzinst werden. Diese Berechtssame stellten
eine Aneignung von Nationalgut dar, der jede rechtliche
Unterlage fehle. Er verlangte den übergang der Gruben
in den Staatbesit, aber nur für die wirklichen Kapitalaufwendungen.
 Eine Entschädigung für die Berechtsame
wies er entschieden zurück.
rofessor §). Fr. Sch ä r berichtete über die Frei Land
P Bewegung in der Schweiz. Er, gab ein Bild der
schweizerischen Verhältnisse und schilderte die Agitation,
die sich vor allem die Verstaatlichung der Wasserkräfte, die
Wohnungfrage und die Hypothekarreform zum Ziele gesetzt
 habe, um so auf praktische Weise und mit den gegebenen
 Verhältnissen rechnend, eine Annäherung an
das Endziel zu erkämpfen. Die Vorträge sind in unserer
Zeitschrift Frei Land 1893 Nr. 21 und 22 abgedruckt
worden.

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