Full text : Nationale Bodenreform

zwischen von mir aufgefunden worden waren, und die
dort bis zum Jahr 1870 bestanden hatten, und ich habe
ihm von den schlimmen Zuständen erzählt, die nach deren
Aufhebung in Rom eingetreten seien.
LI Staatssekretär sagte mir, daß er von den Zusständen
 im römischem Bauwesen gehört habe, daß ihm
das Vorhandensein der päpstlichen Schutzgeseßgebung
aber unbekannt gewesen sei. Die Angelegenheit der
Bauhandwerker werde schon in der nächsten Zeit die Kommission
 zur Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches beschäftigen.
 Es sei aber keine Aussicht vorhanden, unsere
Forderungen mit unserer Gesetzgebung zu vereinbaren.
Jede Beleihung von Baustellen würde bei deren Erfüllung
 ausgeschlossen sein. Er meinte auch, daß die meisten
Handwerker sich für die entstehenden Verluste durch hohe
Preisforderungen schadlos hielten, und es sei ihnen an
einer Veränderung der Gesetzgebung gar nichts gelegen.
Wir sollten uns auf die Baugelder anweisen lassen oder
uns zu gemeinsamem vorgehen vereinigen.
Auf meine Auseinandersetzungen, daß die Preise
durchweg nicht hoch, sondern infolge der großen Konkurrenz
 niedrig seien, daß die Anweisungen auf die Baugelder
 durch die Bedingungen, unter denen sie erfolgten,
äußerst unsicher seien, hatte er keine Antwort. Meine
Frage, ob nicht, wenn die Sache zurzeit im Reiche aussichtslos
 sei, auf dem Wege der Landesgesetzgebung, wie
sein Vorgänger gemeint hatte, Abhilfe zu schaffen sei,
hatte er dahin beantwortet, wenn die Sache möglich sei,
dann sei sie es auch für das Reich, wenn nicht auch für
Preußen nicht.
Ich sagte ihm, daß der Handwerkersstand, wie die Zustimmungen
 der Innungen bewiesen hätten, einmütig
einen Schutz gegen die Übergriffe der Kapitalisten und
Spekulanten verlangten. Es müsse etwas geschehen. Man
16 Freese, Bodenreform Vus

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