Full text: Nationale Bodenreform

(F| im letztem Teile seines Werkes hat Gossen sich 
der Bodenfrage zugewendet. Er sah im größtmög- 
lichstem Schutz des Privateigentums die unbedingteste 
Notwendigkeit für das bestehen der menschlichen Gesell- 
schaft (S. 231) und verlangte die Beseitigung aller Be- 
stimmungen in der Gesetzgebung, die den Eigentümer 
hinderten, von seinem Eigentum Gebrauch zu machen. 
Solche Beschränkungen erblickte er in der Errichtung von 
Fideikommissen, Majoraten, Senioraten, geschlossenen 
Bauernhöfen (Seite 237). Ferner in Bannrechten und 
Schutzzöllen aller Art. Er war also ausgesprochener In- 
dividualisst. Den damals herrschenden Mangel an Leih- 
geldern wollte er durch Errichtung staatlicher Darlehn- 
kassen beseitigen (S. 239), die jedem geschicktem, recht- 
lichem und ssittlichem Menschen erleichtern sollten, sich 
auf Grund von Bürgschaften die Betriebmittel für seinen 
Produktionzweig zu verschaffen (S. 250). 
Es bliebe nur mehr ein einziges Hindernis übrig, das 
sich dem Menschen dann noch in den Weg stellt, den Na- 
turgeseßzen gemäß zu handeln, welches er nicht durch 
eigene Tätigkeit zu überwinden vermöge. Es besteht 
darin, daß jeder Mensch sich nicht nach Gutdünken die 
günstigste Stelle auf der Erdoberfläche aussuchen könne. 
Hier hätten menschliche Institutionen die Hindernisse, an- 
statt die Beseitigung zu erleichtern, in unzähligen Fällen 
zu unüberwindlichen gemacht durch Einführung des 
Privateigentum s an Grund und Boden. Es ssei 
damit dem Eigensinn eines einzelnen Menschen oft ganz 
und gar anheimgegeben, ob er einen ihm zugehörigen 
Fleck des Erdbodens zu dem zweckmäßigstem Produk- 
tionzweige hergeben wolle oder nicht. 
„Diesem Übelstande könnte dann in wünschenswertester 
Weise abgeholfen werden, w enn d a s Eigentum alles 
Grund und Bodens der Gesamtheit ge- 
hörte und v on ihr jeder Fleck dem zur Produktion
	        
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