lichung oder Kommunalisierung des Bodens verknüpft
gewesen. Soweit der städtische Grund und Boden in be-
tracht kommt, mag diese Forderung als entferntes Ziel
auch heute noch einzelnen Bodenreformern vorsschweben.
Als Bundesziel konnte sie aber nicht mehr ernstlich in-
frage kommen. Deshalb ist es ein glücklicher Gedanke
meines Nachfolgers gewesen, dem Bunde ein weniger ent-
ferntes Ziel zu geben und ein Programm aufzustellen, an
dessen Verwirklichung auch solche Sozialreformer teilneh-
men können, die für weiter gehende Forderungen nicht
zu haben sind.
CI ps einzige Blatt, das von der objektiven Berichter-
stattung der übrigen Zeitungen abwich, ist auch dies-
mal die Freissinnige Zeitung gewesen, die in ihrer Num-
mer vom 6. April 1894 unsere Hauptversammlung unter
der überschrift: „Die Mauserung der Bodenreformer“,
besprochen hat. Die Freisinnige Zeitung hat gefunden,
daß unser neues Programm ohne zureichende Kenntnis
der praktischen Verhältnisse aufgestellt worden sei. Es
sei für Stadt und Land gleich minderwertig. Forderun-
gen, wie die Heranziehung der Adjazenten zu kommuna-
len Aufwendungen, die den Wert der Grundstücke er-
höhen, die Unterstützung von Baugenossensschaften, die
Erweiterung des Gemeindegrundbesitzes und die Be-
steuerung des unbebauten Bodens nach dem Werte hätten
schon teilweise Anerkennung gefunden und würden, so-
weit sie wirtschaftlich gerechtfertigt seien, nicht bestritten.
Das übrige in unserem Programm sei aber unklar und
unrichtig.
Der Verfasser des Artikels hat gemeint, daß die über-
mäßige Ausnutzung des Bodens am wirksamstem durch
konkurrierende Neubauten und durch Verkehrerleichte-
rungen verhindert werde. Durch das verlangte Pfand-
recht der Bauhandwerker würden die Bauhandwerker
19%
991