lichung oder Kommunalisierung des Bodens verknüpft
gewesen. Soweit der städtische Grund und Boden in betracht
kommt, mag diese Forderung als entferntes Ziel
auch heute noch einzelnen Bodenreformern vorsschweben.
Als Bundesziel konnte sie aber nicht mehr ernstlich infrage
kommen. Deshalb ist es ein glücklicher Gedanke
meines Nachfolgers gewesen, dem Bunde ein weniger entferntes
Ziel zu geben und ein Programm aufzustellen, an
dessen Verwirklichung auch solche Sozialreformer teilnehmen
können, die für weiter gehende Forderungen nicht
zu haben sind.
CI ps einzige Blatt, das von der objektiven Berichterstattung
der übrigen Zeitungen abwich, ist auch diesmal
die Freissinnige Zeitung gewesen, die in ihrer Nummer
vom 6. April 1894 unsere Hauptversammlung unter
der überschrift: „Die Mauserung der Bodenreformer“,
besprochen hat. Die Freisinnige Zeitung hat gefunden,
daß unser neues Programm ohne zureichende Kenntnis
der praktischen Verhältnisse aufgestellt worden sei. Es
sei für Stadt und Land gleich minderwertig. Forderungen,
wie die Heranziehung der Adjazenten zu kommunalen
Aufwendungen, die den Wert der Grundstücke erhöhen,
die Unterstützung von Baugenossensschaften, die
Erweiterung des Gemeindegrundbesitzes und die Besteuerung
des unbebauten Bodens nach dem Werte hätten
schon teilweise Anerkennung gefunden und würden, soweit
sie wirtschaftlich gerechtfertigt seien, nicht bestritten.
Das übrige in unserem Programm sei aber unklar und
unrichtig.
Der Verfasser des Artikels hat gemeint, daß die übermäßige
Ausnutzung des Bodens am wirksamstem durch
konkurrierende Neubauten und durch Verkehrerleichterungen
verhindert werde. Durch das verlangte Pfandrecht
der Bauhandwerker würden die Bauhandwerker
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