geworden, und ich hoffte, daß recht viele seinem Beispiel
folgen möchten. Ich könne nur sagen:
Gott ge b e uns er em V at erl ande viele
so lch er Bürg ermeister!
T). habe ich am 3. Oktober 1910 in der wichtigen 20.
Hauptversammlung in Gotha wohl zum letztem mal
eine zeitlang den Vorsitz geführt. In Anwesenheit Seiner
Königlichen Hoheit des Herzogs Karl Eduard von
Sachsen Coburg-Gotha, des ersten deutschen Fürsten, der
einer Versammlung deutscher Bodenreformer die Ehre
seiner Beteiligung geschenkt hat.
Ich habe an die Vorträge über die verschiedenen
Rechtsformen für eine soziale Verwendung des G e-
meindegrundbessitz es die Bemerkung geknüpft,
daß Herr Oberbürgermeister von Wagner in seinem
Vortrage aufs neue ein glänzendes Bild seiner Tätigkeit
als Oberhaupt der Stadt Ulm entrollt habe. Er habe uns
gezeigt, welche großen Erfolge mit dem Wiederkaufrecht
zu erzielen seien. Herr Oberbürgermeister W i l m s (Po-
sen) habe uns gezeigt, wie in den Gemeinden den Armen
durch die Überlassung von Land geholfen werden könne.
Die Bürgermeister St o 8 b er g (Lennep) und Schüt-
tem e y er (Rheine) hätten in ihren Vorträgen darge-
legt, welche Aussichten sich uns durch die Ausgabe von
kleinen Rentengütern und die Anwendung des Erbbau-
rechts eröffneten. Allen Vorträgen gemeinsam sei aber
der Gedanke gewesen, daß diese Maßregeln nur durchzu-
söhren sind, wenn ein umfangreicher Gemeindebesitz vor-
anden ist:
Ohne großen Gemeindegrundbessigt
keine erfolgreihe Gemeindepolitik!
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